Strengere Regeln für Cannabis als Medizin geplant

Montag, 14.07.25 17:32
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BERLIN (dpa-AFX) - Für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig strengere Regeln gelten. Verschreibungen von Cannabisblüten soll es nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin in der Praxis oder bei Hausbesuchen geben, wie aus einem Referentenentwurf des Ressorts hervorgeht. Zu haben sein soll Medizinal-Cannabis nicht mehr per Versand, sondern nur in Apotheken. Zuerst berichtete die Mediengruppe Bayern darüber.



Hintergrund ist demnach, dass die Importe von Cannabis zu medizinischen Zwecken "über das zu erwartende Maß hinaus" angestiegen sind - viel stärker als Verordnungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass sie den Anstieg mit Sorge sieht und Missbrauch bekämpfen will. Es sei sehr einfach, online an Verschreibungen zu kommen, sagte sie im Frühjahr der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Medizinal-Cannabis sei aber nicht für den normalen Konsum gedacht.

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"Persönlicher ärztlicher Kontakt geboten"

Gesetzlich ausgeschlossen werden daher soll nun eine Verschreibung nur in einer Videosprechstunde. Wegen Suchtgefahr, weiterer Gesundheitsrisiken und unerwünschter Arzneimittelwirkungen sei "ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. So müssten Patienten individuell aufgeklärt werden und auch in eine Behandlung einwilligen.

Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Apotheken zu bekommen sein - auch dort mit Aufklärung und Beratung. Für Folgeverschreibungen soll gelten, dass in den vorigen vier Quartalen inklusive des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin stattgefunden haben muss.

Im Zuge der generellen Legalisierung von Cannabis für Volljährige 2024 war auch der Umgang damit zu medizinischen Zwecken neu geregelt worden. Für diese Verwendung ist Cannabis seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Behandelt werden können damit unter anderem Schmerzen./sam/DP/jha

Quelle: dpa-AFX



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