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Liebe Börsenverlag-Redaktion, durch Ihr Weihnachtspaket bin ich auf den Aktienbrief gestoßen. Ich muss sagen, dieser gefällt mir sehr gut und hat mein Interesse am Börsengeschehen geweckt, wobei ich immer noch in der Lernphase bin. Zuletzt war in der Finanzpresse zu lesen, dass ein Verbot für Leerverkäufe aufgehoben worden ist. Leider kann ich mit diesem Begriff bis jetzt noch nichts anfangen und wäre daher für eine kurze Erläuterung dankbar. Tina L., Wersterndorf
Antwort:
Mit Leerverkäufen kann an der Börse auf fallende Kurse spekuliert werden. Dabei werden Papiere veräußert, die der Verkäufer noch gar nicht besitzt. Dieser plant, die entsprechenden Aktien anschließend innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen und dem Käufer zu übertragen. Für den Leerverkäufer lohnt sich dieses Geschäft also, wenn er die Papiere später zu niedrigeren Kursen einkaufen kann. Solche Leerverkäufe waren für die Aktien einiger Banken und Versicherungen zum Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verboten worden. Damit sollte verhindert werden, dass die Kurse der schlingernden Banken und Versicherer noch stärker unter Druck geraten. Seitdem wurde das Verbot mehrfach verlängert und ist nun zum 1. Februar ausgelaufen.
Quelle: bv
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