Abandon

Was ist Abandon?

Der Begriff Abandon stammt aus dem Börsen- und Finanzjargon und beschreibt den Vorgang, bei dem ein Investor bewusst auf die Ausübung eines Rechts aus einem Finanzinstrument verzichtet oder eine Position aufgibt. Abandon kann in unterschiedlichen Kontexten auftreten, wird jedoch vor allem im Zusammenhang mit Optionen, Termingeschäften und bestimmten Lieferverpflichtungen verwendet. Der Verzicht erfolgt in der Regel dann, wenn die Ausübung eines Rechts wirtschaftlich nachteilig wäre oder die zugrunde liegende Verpflichtung nicht mehr sinnvoll erfüllt werden kann. Das Konzept spielt daher eine wichtige Rolle bei der Risikosteuerung und im praktischen Handelsalltag professioneller Marktteilnehmer.

Abandon bei Optionen

Am häufigsten wird Abandon im Optionshandel verwendet. Optionen gewähren dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis (Strike Price) zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn eine Option am Verfallsdatum aus dem Geld ist – also keinen wirtschaftlichen Wert besitzt – entscheidet sich der Käufer schlicht dafür, sie verfallen zu lassen. Dieser bewusste Verzicht wird als Abandon bezeichnet.

Ein Beispiel: Eine Call-Option auf eine Aktie, deren Strike Price bei 100€ liegt, lohnt sich nur, wenn der Marktpreis am Verfallstag über 100€ notiert. Liegt der tatsächliche Kurs jedoch bei 90€, würde die Ausübung zu einem sofortigen Verlust führen. In diesem Fall lässt der Optionsinhaber die Option verfallen, da der innere Wert Null ist. Der Abandon ist hier die rationalste Entscheidung.

Auch bei Put-Optionen findet dieser Mechanismus statt. Wenn der Strike Price unter dem aktuellen Marktpreis liegt, ist die Ausübung wirtschaftlich sinnlos und der Anleger verzichtet ebenfalls auf das Recht. Abandon ist daher ein integraler Bestandteil der Preislogik von Optionen: Da der maximale Verlust des Käufers auf die gezahlte Optionsprämie begrenzt ist, ist das Verfallenlassen oft die optimale Strategie.

Abandon im Termin- und Warenhandel

Im Rohstoff- und Warenhandel kann Abandon ebenfalls auftreten, allerdings mit anderen Rahmenbedingungen. Hier bezieht sich der Begriff häufig auf Situationen, in denen ein Marktteilnehmer eine physische Lieferung nicht mehr erfüllen möchte oder kann und stattdessen auf Alternativen ausweicht. Da Terminkontrakte oft Lieferverpflichtungen beinhalten, ist die Aufgabe einer Position nicht ohne Weiteres möglich. Sie muss in der Regel durch einen Gegentrade glattgestellt werden. Dennoch wird der Begriff Abandon im historischen Sinne verwendet, um den bewussten Rückzug aus einer Lieferpflicht oder die Nichtannahme einer Ware zu beschreiben.

In modernen Märkten sind solche Fälle selten, da die meisten Futures finanziell besichert und über Clearinghäuser abgewickelt werden. Dennoch bleibt der Begriff relevant, um bestimmte Verhaltensweisen im physischen Handel zu charakterisieren, insbesondere bei Produzenten oder Abnehmern mit langfristigen Liefervereinbarungen.

Abandon im Kontext strukturierter Produkte

Auch bei strukturierten Finanzinstrumenten, etwa Garantie- oder Zertifikateprodukten, kann Abandon vorkommen. Anleger verzichten hier bewusst auf ein bestimmtes Recht, wenn die Alternative wirtschaftlich günstiger erscheint. Beispielsweise kann bei bestimmten Bonus- oder Discountstrukturen der Verzicht auf eine bestimmte Auszahlungskomponente sinnvoll sein, wenn der Marktpreis eine bessere Lösung bietet.

Im weiteren Sinne wird der Begriff Abandon auch im Risikomanagement verwendet, wenn Unternehmen oder Fondsmanager bewusst Positionen schließen, die nicht mehr zur Strategie passen oder deren Ertragspotenzial unter die internen Anforderungen fällt. Obwohl dies nicht der klassische technische Abandon ist, beschreibt der Begriff dennoch die bewusste Aufgabe eines Anspruchs oder einer Position.

Gründe für einen Abandon

Die Entscheidung, auf ein Recht zu verzichten oder eine Position aufzugeben, basiert stets auf einer wirtschaftlichen Abwägung. Typische Gründe sind:

  • Fehlender wirtschaftlicher Vorteil: Eine Ausübung wäre teurer als eine entsprechende Marktalternative.
  • Vermeidung größerer Verluste: Der Verzicht begrenzt den Schaden auf bereits angefallene Kosten, wie etwa die Optionsprämie.
  • Zeitwertverlust: Besonders bei kurzfristigen Optionen verfällt der Zeitwert kurz vor Fälligkeit stark.
  • Marktveränderungen: Unerwartete Kursentwicklungen können ursprüngliche Pläne obsolet machen.
  • Liquiditätsüberlegungen: Die Ausübung könnte Kapital binden, das anderweitig produktiver eingesetzt werden kann.

Beispiele aus der Praxis

Ein klassisches Beispiel ist der Optionshandel auf große Standardwerte. Angenommen ein Investor hält eine Call-Option auf die Apple-Aktie. Liegt der Aktienkurs am Verfalltag unterhalb des Strike Price, ergibt die Ausübung keinen Sinn. Der Anleger verzichtet daher und lässt die Option verfallen. Ein anderer Fall findet sich im Rohstoffbereich: Ein Händler, der die Lagerkapazität für eingelagerte Ware überschätzt hat, kann gezwungen sein, eine Lieferposition vorzeitig aufzugeben – ein indirekter Abandon, der aus operativen Gründen erfolgt.

boerse.de-Schlussfolgerung

Abandon bezeichnet den bewussten Verzicht auf ein Recht oder die Aufgabe einer Position und gehört zu den grundlegenden Mechanismen der modernen Finanzmärkte. Besonders im Optionshandel ist Abandon Alltag, da viele Optionen wertlos verfallen, wenn sie am Fälligkeitstag aus dem Geld liegen. Entscheidend ist, dass Abandon immer eine wirtschaftlich rationale Entscheidung darstellt und im Rahmen der Verlustbegrenzung eine bedeutende Rolle spielt. Durch den Verzicht können Anleger unnötige Kosten vermeiden und Kapital effizienter einsetzen. Damit ist Abandon ein wichtiges Instrument der Risikosteuerung und ein fester Bestandteil der Handelsstrategien professioneller Marktteilnehmer.



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