Abandon

Der Begriff Abandon stammt aus dem Französischen und bedeutet „Verzicht“ oder „Aufgabe“. In der Wirtschaft wird er verwendet, um spezifische Situationen zu beschreiben, in denen eine Partei sich entscheidet, ihre Rechte an einem Vermögenswert aufzugeben, oft um einer Verpflichtung zu entgehen.

Abandon in der Finanzwelt

An der Börse ist Abandon besonders im Zusammenhang mit Optionen relevant. Ein Investor kann sich dazu entscheiden, eine Option zu abandonnieren, das heißt, sie verfallen zu lassen, wenn es nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, sie auszuüben – zum Beispiel, wenn der Ausübungspreis einer Call-Option über dem aktuellen Marktpreis des zugrunde liegenden Wertpapiers liegt. Hier würde der Investor durch das Ausüben der Option einen Verlust erleiden, daher ist der Verzicht auf die Ausübung (Abandon) die rationalere Entscheidung.

Abandon im Versicherungswesen

Abandon kann auch in anderen rechtlichen oder geschäftlichen Kontexten auftreten. Zum Beispiel in der Versicherungswirtschaft: Ein Versicherungsnehmer kann nach einem Schaden, der als Totalschaden eingestuft wird, die beschädigte Sache seinem Versicherer überlassen (abandonnieren) und erhält im Gegenzug die maximale Erstattungssumme, die unter der Police vereinbart war.

In jedem Fall ist der Abandon eine rechtliche Handlung, die formelle Anforderungen erfüllt und dokumentiert werden muss, um rechtswirksam zu sein. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien die Implikationen eines Abandons verstehen, da dieser in der Regel endgültig ist und damit verbundene Rechte und Pflichten dauerhaft erlöschen.

Beispiele für Abandon

  • Optionshandel: Ein Investor kauft eine Call-Option für Aktien eines Unternehmens mit einem Ausübungspreis von 100 €. Sollte der Marktpreis der Aktien auf 80 € fallen, wäre es unvorteilhaft, die Option auszuüben. Der Investor entscheidet sich daher, die Option verfallen zu lassen (abandonnieren).

  • Versicherungsfälle: Nach einem Brand ist das Wohnhaus eines Versicherten nur noch eine Ruine. Die Kosten für den Wiederaufbau würden die Versicherungssumme deutlich überschreiten. Der Versicherte kann sich entscheiden, die Ruine der Versicherung zu überlassen und erhält dafür die volle Versicherungssumme.



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