Badwill

Was bedeutet Badwill?

Der Begriff Badwill bezeichnet einen negativen Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen von Unternehmensübernahmen entstehen kann. Er tritt auf, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens unter dem tatsächlichen Nettovermögen liegt. Badwill steht somit im Gegensatz zum Goodwill, der entsteht, wenn ein Unternehmen über seinem Nettovermögen bewertet wird. Ein negativer Geschäfts- oder Firmenwert signalisiert für Käufer und Analysten oft Risiken oder Sonderumstände, die den Bewertungsabschlag begründen.

Definition und Grundlagen

Badwill entsteht typischerweise, wenn ein Unternehmen zu einem Preis erworben wird, der niedriger ist als der Buchwert seiner Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten. Gründe hierfür können wirtschaftliche Probleme, operative Schwierigkeiten, rechtliche Risiken oder ungünstige Marktbedingungen sein. In der Bilanz wird Badwill als passiver Posten unter dem Eigenkapital oder als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen, abhängig von der Rechnungslegung nach IFRS oder HGB.

Entstehung und Berechnung

Die Berechnung des Badwills erfolgt grundsätzlich nach der Formel:

  • Badwill = Nettovermögen des Unternehmens – Kaufpreis

Beispiel: Ein Unternehmen besitzt Vermögenswerte im Wert von 10 Mio.€ und Verbindlichkeiten in Höhe von 3 Mio.€. Das Nettovermögen beträgt somit 7 Mio.€. Wird das Unternehmen für 5 Mio.€ übernommen, entsteht ein Badwill von 2 Mio.€. Dieser Betrag wird je nach Rechnungslegung in der Bilanz oder GuV erfasst.

Gründe für Badwill

  • Finanzielle Schwierigkeiten: Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage werden oft unter Buchwert verkauft.
  • Markt- oder Branchenkrisen: Schwache Marktbedingungen führen zu Bewertungsabschlägen.
  • Strategische Übernahme: Käufer nutzen die Situation, um ein Unternehmen günstig zu erwerben.
  • Bilanzielle Sonderposten: Potenzielle Verluste oder Restrukturierungskosten werden im Kaufpreis berücksichtigt.

Bilanzielle Behandlung

Nach IFRS wird der Badwill bei einer Übernahme als sofortiger Ertrag verbucht, da der Käufer weniger bezahlt hat als den fairen Wert der Nettovermögenswerte. Nach HGB kann der Badwill ebenfalls als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. In beiden Fällen wirkt sich Badwill positiv auf das Ergebnis des Erwerbers aus, muss jedoch sachlich begründet und dokumentiert werden.

Praxisbeispiele

Badwill kann bei Übernahmen von Unternehmen auftreten, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aber wertvolle Vermögenswerte besitzen. Ein Investor kauft beispielsweise ein mittelständisches Unternehmen zu einem Preis unter dem Buchwert der Maschinen, Immobilien und Patente. Der Kauf ermöglicht nicht nur den Erwerb wertvoller Assets, sondern auch den potenziellen Ertrag durch sofortige Bilanzanpassungen. Auch große börsennotierte Unternehmen wie die Allianz-Aktie können durch strategische Zukäufe mit negativem Goodwill profitieren, insbesondere bei Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder distressed Assets.

Chancen und Risiken

  • Chancen: Sofortige Ertragssteigerung, Erwerb von Vermögenswerten unter Marktwert, strategische Expansion zu geringen Kosten.
  • Risiken: Schlechte Unternehmenslage kann operative Probleme mit sich bringen, Restrukturierungskosten oder rechtliche Risiken können den Gewinn schmälern.

boerse.de-Schlussfolgerung

Badwill ist ein bedeutender Indikator bei Unternehmensübernahmen. Er zeigt, dass ein Unternehmen unter Buchwert erworben wurde und sofortige positive Effekte auf die Bilanz möglich sind. Gleichzeitig weist Badwill auf Risiken hin, die der Käufer genau prüfen muss. Für Anleger und Analysten liefert die Betrachtung von Badwill wertvolle Hinweise auf strategische Akquisitionen, Übernahmechancen und das Potenzial für Ertragssteigerungen. Ein sorgfältiges Controlling und eine fundierte Due-Diligence-Prüfung sind dabei unverzichtbar.



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