Das Bezugsverhältnis ist ein zentraler Begriff im Bereich der Kapitalerhöhungen und Aktienemissionen. Es beschreibt das Verhältnis, in dem bestehende Aktionäre das Recht erhalten, neue Aktien eines Unternehmens zu erwerben, um ihre Beteiligung zu erhalten oder aufzustocken. Das Bezugsverhältnis wird üblicherweise bei Bezugsangeboten oder Kapitalmaßnahmen wie einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln angegeben und gibt an, wie viele neue Aktien ein Aktionär für eine bestimmte Anzahl alter Aktien beziehen kann.
Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele neue Aktien ein Aktionär im Verhältnis zu seinen vorhandenen Aktien erwerben darf. Es wird häufig in der Form „x zu y“ angegeben, z.B. 1:5. Das bedeutet, dass ein Aktionär für jeweils 5 gehaltene Aktien 1 neue Aktie beziehen kann. Mathematisch lässt sich der Bezugspreis und die Anzahl neuer Aktien wie folgt berechnen:
Das Bezugsverhältnis ist entscheidend für Aktionäre, die ihre Beteiligung nicht verwässern lassen möchten:
Ein Unternehmen kündigt eine Kapitalerhöhung an, bei der bestehende Aktionäre im Bezugsverhältnis 1:5 neue Aktien erwerben können. Ein Anleger hält 500 Aktien. Nach der Berechnung kann er 500 / 5 * 1 = 100 neue Aktien beziehen. Wenn der Bezugsrechtspreis 20€ beträgt, kann er die neuen Aktien zu diesem Preis kaufen, unabhängig vom aktuellen Börsenkurs. Alternativ kann er seine Bezugsrechte verkaufen und somit den Vorteil der Kapitalerhöhung monetarisieren.
Das Bezugsverhältnis wirkt sich direkt auf die Aktienbewertung aus:
Das Bezugsverhältnis ist ein wesentliches Instrument bei Kapitalerhöhungen, um bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligung zu erhalten oder aufzustocken. Es schützt vor Verwässerung, bietet Chancen auf günstigen Aktienerwerb und ermöglicht Flexibilität durch handelbare Bezugsrechte. Für Anleger ist das Verständnis des Bezugsverhältnisses entscheidend, um fundierte Entscheidungen bei Kapitalmaßnahmen zu treffen und die eigene Beteiligung optimal zu gestalten.