Börsengesetz

Abkürzung: BörsG
Das Börsengesetz beinhaltet zum Stand 2012 sechs Hauptabschnitte:

(1) Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe;
(2) Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung;
(3) Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen;
(4) Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel;
(5) Freiverkehr;
(6) Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften.


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