Cum

Was ist „Cum“?

Der Begriff „Cum“ (lateinisch für „mit“) beschreibt im Börsen- und Finanzwesen den Status eines Wertpapiers, das noch mit einem bestimmten Anspruch oder Recht verbunden ist. Dieser Zusatz wird vor allem rund um Stichtage verwendet, wenn klar definiert werden muss, ob ein Käufer mit dem Erwerb eines Wertpapiers auch einen zusätzlichen Vorteil erhält – zum Beispiel eine bevorstehende Dividendenzahlung oder das Recht auf den Bezug neuer Aktien. „Cum“ dient somit der eindeutigen Kennzeichnung eines Wertpapiers, bevor ein Anspruch abgetrennt wird. Das Gegenstück dazu lautet „ex“ („ohne“).

Bedeutung im Handelsalltag

Im alltäglichen Börsenhandel wird „cum“ eingesetzt, um deutlich zu machen, dass ein Wertpapier zum Zeitpunkt des Kaufs noch ein bestimmtes Recht beinhaltet. Am bekanntesten ist der Begriff im Zusammenhang mit Dividenden: Eine Aktie, die cum Dividende notiert, wird noch mit Anspruch auf die nächste Ausschüttung gehandelt. Erst ab dem Ex-Dividenden-Tag verliert der Käufer dieses Recht. Ähnlich verhält es sich bei Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder bei Optionsscheinen, die einem Wertpapier beigefügt und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgetrennt werden. „Cum“ zeigt also immer an, dass der Käufer des Wertpapiers ein zusätzliches wirtschaftliches Recht erwirbt.

Einfluss auf Kursbildung und Bewertung

Ob ein Wertpapier cum oder ex gehandelt wird, hat direkte Auswirkungen auf seinen Marktpreis. Befindet sich eine Aktie beispielsweise im cum-Dividenden-Status, wird der Kurs typischerweise höher liegen, weil die bevorstehende Ausschüttung im Preis berücksichtigt wird. Sobald das Wertpapier ex gehandelt wird, entfällt dieser Anspruch, was sich meist in einem entsprechenden Kursabschlag widerspiegelt. Das gleiche Prinzip gilt bei Bezugsrechten oder angehängten Optionsscheinen: Der Marktpreis eines Wertpapiers im cum-Status enthält den Wert des jeweiligen Rechts. Wird das Recht abgetrennt, handelt das Wertpapier nur noch ex und wird entsprechend niedriger bewertet.

Beispiele aus der Praxis

In der Praxis begegnet man „cum“ besonders häufig in drei Zusammenhängen. Vor einem Dividendenstichtag wird eine Aktie cum Dividende gehandelt, sodass neue Käufer noch die kommende Ausschüttung erhalten. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung können bestehende Aktien vorübergehend cum Bezugsrecht notieren, wodurch der Erwerber berechtigt ist, junge Aktien zu einem definierten Preis zu beziehen. Und wenn ein Unternehmen ein Wertpapier mit einem angehängten Optionsschein emittiert, wird dieses zunächst cum Warrant gehandelt, bis der Optionsschein später separat veräußert werden kann. In allen Fällen kennzeichnet „cum“ eindeutig, dass das jeweilige Recht noch Bestandteil des Wertpapiers ist.

boerse.de-Schlussfolgerung

„Cum“ ist ein zentraler Begriff im Börsenhandel, der anzeigt, dass ein Wertpapier beim Kauf noch mit einem bestimmten Anspruch ausgestattet ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Bewertung und Interpretation von Kursbewegungen, insbesondere rund um Dividendenstichtage, Kapitalmaßnahmen oder die Abtrennung von Optionsrechten. Wer den Unterschied zwischen „cum“ und „ex“ versteht, kann Transaktionen besser einordnen und fundierte Anlageentscheidungen treffen.



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...