Ein Diskontgeschäft ist eine klassische Form der kurzfristigen Finanzierung im Bank- und Handelswesen, bei der eine Bank einem Unternehmen oder einem Anleger eine Forderung vor Fälligkeit gegen einen Abschlag (Diskont) auszahlt. Typischerweise handelt es sich dabei um Wechsel, Schuldscheine oder andere kurzfristige Wertpapiere. Der Abschlag entspricht den Zinsen und Gebühren, die die Bank für die Vorfinanzierung erhebt.
Das Diskontgeschäft ist ein wichtiges Instrument zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Im Unterschied zu normalen Krediten erfolgt die Auszahlung auf Basis eines vorhandenen Zahlungsanspruchs und nicht auf Basis einer Darlehensvereinbarung.
Die Abwicklung eines Diskontgeschäfts erfolgt typischerweise in mehreren Schritten:
Ein Unternehmen hat einen Wechsel über 50.000€, der in 60 Tagen fällig wird. Es benötigt aber sofort Liquidität für laufende Zahlungen. Die Bank gewährt ein Diskontgeschäft, zahlt 49.000€ aus und behält 1.000€ als Diskont ein. Am Fälligkeitstag zahlt der Schuldner der Forderung die vollen 50.000€ an die Bank.
Diskontgeschäfte sind vor allem bei Handelsunternehmen und im Exportgeschäft verbreitet, da sie kurzfristige Liquiditätsbedarfe zuverlässig überbrücken. Auch Banken nutzen Diskontgeschäfte, um kurzfristige Refinanzierungen für Unternehmen zu ermöglichen.
Ein Diskontgeschäft ist ein bewährtes Instrument zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung. Unternehmen können Forderungen oder Wechsel vor Fälligkeit gegen Auszahlung eines Abschlags verkaufen und damit operative Engpässe überbrücken. Die Kosten in Form des Diskonts sind transparent kalkulierbar, und die Risiken werden durch Bonitätsprüfung minimiert. Für Unternehmen, die kurzfristige Finanzierungsbedarfe haben und gleichzeitig flexibel bleiben möchten, stellt das Diskontgeschäft eine effiziente Lösung dar.