Ein Diskontkredit ist eine spezielle Form der kurzfristigen Finanzierung, bei der ein Kreditinstitut einem Unternehmen oder einem Anleger eine Forderung oder einen Wechsel vor Fälligkeit gegen einen Abschlag (Diskont) ausbezahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit erhält der Schuldner nicht den vollen Nominalwert, sondern den Barwert der Forderung abzüglich Zinsen und Gebühren. Die Differenz zwischen Nominalwert und Auszahlungsbetrag wird als Diskont bezeichnet.
Diskontkredite werden häufig im Handels- und Bankwesen eingesetzt, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Sie stellen ein wichtiges Instrument für Unternehmen dar, die schnell Geld benötigen, ohne auf die tatsächliche Fälligkeit ihrer Forderungen warten zu müssen.
Die Funktionsweise lässt sich in mehreren Schritten erklären:
Ein Unternehmen hat einen Wechsel über 100.000€, der in 30 Tagen fällig wird, benötigt aber sofort Liquidität. Die Bank gewährt einen Diskontkredit, indem sie 98.500€ auszahlt, also 1.500€ als Diskont einbehält. Am Fälligkeitstag zahlt der Schuldner der Forderung die vollen 100.000€ an die Bank, die damit ihr Geld zurückerhält.
Diskontkredite werden auch häufig von Banken in Form von Wechsel- oder Wechselkrediten an Unternehmen vergeben, die Export- oder Handelsgeschäfte tätigen, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe zu decken.
Ein Diskontkredit ist ein effizientes Instrument der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung. Durch den Verkauf von Forderungen oder Wechseln vor Fälligkeit können Unternehmen schnell Liquidität erhalten, um laufende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen oder operative Engpässe zu überbrücken. Obwohl der Diskont die Auszahlung reduziert, bietet diese Kreditform Flexibilität und schnelle Finanzierungsmöglichkeiten ohne langfristige Verschuldung. Diskontkredite sind daher besonders für Unternehmen geeignet, die kurzfristige Kapitalbedarfe haben und gleichzeitig die Kosten überschaubar halten möchten.