Dividendengarantie

Bei Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu Stammaktien bei einer Hauptversammlung kein Stimmrecht haben, ist eine Mindestdividende garantiert.
In schlechten Jahren muss zwar keine Dividendenausschüttung stattfinden, es werden jedoch in besseren Jahren zuerst die Aktien mit Dividendengarantie bedient, bevor Stammaktien eine Dividendenzahlung erhalten.
Der Anspruch auf die Dividende bei den Vorzugsaktien verfällt nicht, sondern kann in den folgenden Jahren nachgezahlt werden.

 

 

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