Finanzmarktförderungsgesetz

Das dritte Änderungsgesetz verbessert die Börsenaufsicht, verkürzt aber auch Haftungsfristen zu Lasten der Anleger deutlich. So verjährt fehlerhafte Anlageberatung künftig nach drei und nicht erst nach 30 Jahren. Zugleich werden neue Fondstypen wie Dachfonds und ein Altersvorsorge-Sondervermögen geschaffen.



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