Finanztermingeschäftsfähigkeit

Die Finanztermingeschäftsfähigkeit ist gleichzusetzen mit der Zulassung zum Handel von Terminprodukten (Derivaten). Privatpersonen werden dann finanztermingeschäftsfähig, wenn sie vor Vertragsabschluss schriftlich über die typischerweise mit diesen Geschäften verbundenen Risiken informiert wurden und sich dieser Risiken bewusst sind. Auch müssen sie entsprechende Erfahrungen mit anderen Handelsprodukten vorweisen können.



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