Gezeichnetes Kapital

Unter gezeichnetem Kapital versteht man das Grundkapital (Nennwert aller ausgegebenen Aktien) einer Aktiengesellschaft.
Hierbei ist die Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB).



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