Inhaberaktie

Auch: Inhaberpapier
Die in Deutschland übliche Form eines Wertpapiers sind Inhaberpapiere. Inhaberaktien sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber als Aktionär anerkannt wird und die damit verbundenen Rechte (Anspruch auf Dividende, Stimmrecht) wahrnehmen kann. Die Übertragung erfolgt durch einfache Übergabe. Sie können also ohne große Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft, verschenkt oder vererbt werden.



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