Die KGaA, oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist eine Rechtsform, die Elemente einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG) kombiniert. Sie ermöglicht es, Kapital über Aktien von Aktionären zu beschaffen, während die Geschäftsführung weiterhin von einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern kontrolliert wird. Diese Struktur wird häufig von großen Familienunternehmen oder Unternehmen genutzt, die Kapital an der Börse aufnehmen möchten, aber die Kontrolle nicht vollständig abgeben wollen.
Die KGaA besteht aus zwei Arten von Beteiligten:
Diese Mischform verbindet die Vorteile der Kapitalbeschaffung über die Börse mit der Sicherheit für die Geschäftsführung, die nicht durch externe Aktionäre beeinträchtigt wird. Typische Merkmale einer KGaA sind:
Aktionäre einer KGaA haben ähnliche Rechte wie Aktionäre einer Aktiengesellschaft:
Im Gegensatz zu einer AG haben Aktionäre in einer KGaA jedoch keinen direkten Einfluss auf die laufende Geschäftsführung, da diese durch die Komplementäre gesteuert wird.
Die KGaA bietet sowohl Vorteile als auch Risiken für Aktionäre und Unternehmen:
Bekannte Unternehmen, die als KGaA strukturiert sind, finden sich häufig im DAX oder MDAX. Ein Beispiel ist die Henkel KGaA, die an der Börse notiert ist und gleichzeitig von einem persönlich haftenden Gesellschafter geführt wird. Diese Struktur ermöglicht es Familienunternehmen, Kapital aufzunehmen, ohne die strategische Kontrolle vollständig abzugeben. Aktionäre profitieren von Dividenden und Kurssteigerungen, können aber die Geschäftsführung nicht direkt steuern.
Die KGaA spielt eine wichtige Rolle, um die Flexibilität von Familienunternehmen oder Unternehmern zu erhöhen, die Kapital an der Börse aufnehmen wollen, aber die Kontrolle behalten möchten. Für Anleger bietet sie eine Möglichkeit, an erfolgreichen Unternehmen teilzuhaben, auch wenn die operative Kontrolle bei wenigen Gesellschaftern liegt. Für den Kapitalmarkt bedeutet dies mehr Vielfalt in der Rechtsform von börsennotierten Gesellschaften und eine stärkere Absicherung der Unternehmensführung gegenüber externen Einflüssen.
Die KGaA ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft, die es ermöglicht, Kapital über Aktien zu beschaffen, während die Kontrolle bei den persönlich haftenden Komplementären bleibt. Aktionäre profitieren von Dividenden und Kurssteigerungen, haben jedoch nur begrenzten Einfluss auf die Geschäftsführung. Für Unternehmen bietet die KGaA eine flexible Struktur zur Kapitalaufnahme, für Anleger eine interessante Möglichkeit, sich an großen, familiengeführten oder strategisch geführten Unternehmen zu beteiligen. Sie ist daher sowohl für Unternehmensführung als auch für den Kapitalmarkt eine bedeutende Rechtsform.