Kapitalherabsetzung

Eine Verminderung des Eigenkapitals wird als Kapitalherabsetzung bezeichnet.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann das Stammkapital bei Kapitalgesellschaften verringert werden. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit.
Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.



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