Mindestschluss

Als Mindestschluss bezeichnet man den Mindestbetrag (in Nennwert oder Stück) pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt. Darunter liegende Stückzahlen wurden zum Kassakurs abgerechnet. Für Aktien existiert kein Mindestschluss mehr, bei Anleihen ergibt er sich aus der Mindestanlagesumme.


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