Der Begriff Organhaftung bezeichnet die gesetzliche Verantwortung von Organmitgliedern eines Unternehmens, wie Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten, für Schäden, die dem Unternehmen oder Dritten durch Pflichtverletzungen entstehen. Organhaftung ist ein zentrales Instrument der Corporate Governance und soll sicherstellen, dass Unternehmensleiter ihre Aufgaben sorgfältig, verantwortungsbewusst und im Interesse der Gesellschaft erfüllen.
Organhaftung basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, insbesondere im Aktien- und GmbH-Recht. Sie umfasst die Verantwortung für finanzielle Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden:
Beispiel: Ein Vorstand entscheidet über eine riskante Investition, ohne ausreichende Prüfung der wirtschaftlichen Risiken. Entsteht dadurch ein Schaden für die Gesellschaft, kann er im Rahmen der Organhaftung persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
Organhaftung spielt eine wichtige Rolle für die Unternehmensführung und das Vertrauen von Investoren:
Organhaftung wird in der Praxis in verschiedenen Situationen relevant:
Beispiel: Im Fall eines Bilanzskandals haftet der Vorstand, wenn er bewusst falsche Angaben gemacht hat. Auch der Aufsichtsrat kann haftbar werden, wenn er seine Kontrollpflichten verletzt hat.
Organhaftung unterscheidet sich von der allgemeinen Haftung durch ihre spezifische Beziehung zum Unternehmen:
Die Organhaftung stellt sicher, dass Unternehmensorgane wie Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsrat ihre Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllen. Sie schützt das Unternehmen vor Schäden durch Pflichtverletzungen und stärkt das Vertrauen von Investoren. Für Organmitglieder ist sie ein wichtiger Anreiz zur sorgfältigen Führung und Überwachung, während gleichzeitig Versicherungs- und Risikomanagementmaßnahmen genutzt werden können, um potenzielle Haftungsrisiken zu reduzieren.