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Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle erhoben wird, an der Einkünfte erzielt werden. Das bedeutet, dass der Steuerabzug bereits vor der Auszahlung an den Steuerpflichtigen erfolgt. Quellensteuern werden insbesondere auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Löhnen oder Dividenden erhoben und dienen dazu, die Steuererhebung effizienter zu gestalten und Steuerausfälle zu vermeiden.
Bei der Quellensteuer wird der Steuerbetrag automatisch vom Zahlenden einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Typische Beispiele:
1. Ein Anleger erhält Dividenden der Siemens AG. Auf diese Dividenden wird automatisch eine Quellensteuer von 25% einbehalten, bevor der Nettobetrag auf das Konto des Anlegers überwiesen wird.
2. Bei einem internationalen Investment in US-Aktien fällt eine US-Quellensteuer an. Die einbehaltene Steuer kann unter Umständen im Heimatland des Anlegers auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Vorteile:
Grenzen:
Die Quellensteuer ist ein praktisches Instrument zur direkten Erhebung von Steuern auf Einkünfte an der Entstehungsquelle. Sie vereinfacht die Steuerverwaltung und reduziert Steuerausfälle. Wer die Funktionsweise der Quellensteuer kennt, kann sowohl steuerliche Pflichten effizient erfüllen als auch mögliche Rückerstattungen oder Anrechnungen richtig einplanen.
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