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Auch: Lock-up-Periode
Der Begriff stammt aus dem Bereich der Neuemissionen. Die Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem sich die Altaktionäre verpflichten, nach dem Going Public keine Aktien aus ihren Beständen zu verkaufen. Die Lock-up-Periode wird in Europa sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist eine Sperrfrist von sechs bis 18 Monaten üblich; teilweise wie im Segment Neuer Markt oder SMAX ist ein sechsmonatiges Veräußerungsverbot sogar zwingend vorgeschrieben. Durch diese Sperrfrist sollen die Neuaktionäre vor Kurseinbrüchen nach dem Börsengang durch den Verkauf von großen Aktienpaketen der Altaktionäre geschützt werden. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist dürfen die Altaktionäre ihre Aktien an der Börse verkaufen.
boerse.de-Börsenzitat:
Diplomatie ist die Fähigkeit, den Hund so lange zu streicheln, bis der Maulkorb fertig ist.
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