Sperrminorität

Der Begriff Sperrminorität bezeichnet die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern. Sperrminoritäten können dort entstehen, wo qualifizierte Mehrheiten verlangt werden. So sieht bspw. das deutsche Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75 %-Kapitalmehrheit vor, unter anderem für die Liquidation eines Unternehmens (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG) und für eine Satzungsänderung (§ 179 Abs. 2 AktG). In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn eine Gruppe mehr als 25 % und weniger als 50 % der Aktien besitzt.


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