Stimmrecht

Der Aktionär hat das Recht, auf der Hauptversammlung seiner Aktiengesellschaft über die gefassten Beschlüsse abzustimmen. Das Gewicht der Stimmen richtet sich nach der Größe seines Aktienbesitzes. Der Aktionär kann sein Simmrecht auch an das Kreditinstitut, bei dem er seine Aktien verwahren lässt, oder an Dritten abgeben.
Inhaber von Vorzugsaktien besitzen kein Stimmrecht.


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