Stückaktie

Die Stückaktie ist eine unechte nennwertlose Aktie. Erstmals wurde diese Aktienform im Jahr 1998 in Deutschland zugelassen. Folgende Charakteristika prägen die Stückaktie:

  • Die Gesellschaft besitzt ein nennwertbetragsmäßig zugelassenen Grundkapital, das in Aktien mit einem gleichgroßen teilbetrag am Grundkapital unterteilt ist.
  • Unterschiedliche Grundkapitalseinteilungen sind nicht zulässig
  • Das Grundkapital geteilt durch die gesamtanzahl der Aktien ergibt den anteiligen rechnerischen Nennbetrag je Aktie.

  • Der recherische Mindestbetrag muß entweder 5 DM (bis 1999) bzw 1 Euro (ab 1999) betragen.

    Auf der Aktienurkunde ist kein expliziter Nennbetrag mehr aufgedruckt. Statt dessen wird die Aktie als Stückaktie z.B. in der Form "Eine Aktie der ...AG" bezeichnet. Eine Kapitalmaßnahme mit Auswirkung auf den Anteil pro Aktie wirkt sich somit nur auf die Satzung nicht aber auf die Aktienurkunde aus.



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