Teilfreistellungen sind steuerliche Regelungen, die bei der Besteuerung bestimmter Kapitalerträge greifen. Sie ermöglichen es Anlegern, einen festgelegten Prozentsatz von Einkünften aus Kapitalvermögen von der Besteuerung auszunehmen. Ziel der Teilfreistellung ist es, die doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Ausschüttungen an Aktionäre oder Gesellschafter zu vermeiden und somit Investitionen in bestimmte Kapitalanlagen attraktiver zu machen.
Teilfreistellungen gelten in der Regel für bestimmte Anlageformen, insbesondere für Aktien, Fonds oder Beteiligungen. Wesentliche Merkmale sind:
Teilfreistellungen beeinflussen die Netto-Rendite von Kapitalanlagen und haben für Investoren folgende Vorteile:
In Deutschland gelten Teilfreistellungen insbesondere für Fondsanlagen:
Ein Anleger investiert 10.000€ in einen deutschen Aktienfonds. Am Ende des Jahres erzielt der Fonds Erträge von 500€. Durch die Teilfreistellung von 30% werden 150€ der Erträge steuerfrei, während nur auf 350€ die Abgeltungsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag berechnet wird. Dies reduziert die Steuerlast und erhöht die Netto-Rendite des Anlegers. Solche Effekte machen Teilfreistellungen zu einem wichtigen Instrument bei der Anlageentscheidung und der langfristigen Portfolio-Planung.
Teilfreistellungen unterscheiden sich von Steuerfreibeträgen:
Teilfreistellungen sind ein wichtiges steuerliches Instrument, das die Netto-Rendite von Kapitalanlagen erhöht und Investitionen in bestimmte Anlageklassen fördert. Sie helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden, schaffen Anreize für langfristige Investitionen und ermöglichen Anlegern eine gezielte Steueroptimierung. Für private und institutionelle Investoren sind Teilfreistellungen daher ein entscheidender Faktor bei der Planung und Auswahl von Fonds und Beteiligungen.