Die Teilausführung bezeichnet im Börsenhandel den Vorgang, bei dem ein erteilter Kauf- oder Verkaufsauftrag nicht vollständig, sondern nur teilweise ausgeführt wird. Das bedeutet, dass ein Anleger zwar eine Order über eine bestimmte Stückzahl eines Wertpapiers aufgegeben hat, diese jedoch aufgrund der aktuellen Marktsituation – etwa unzureichender Liquidität oder Preisgrenzen – nur teilweise zum gewünschten Kurs abgewickelt werden kann. Der restliche Teil der Order bleibt weiterhin im Orderbuch aktiv, bis sie vollständig ausgeführt, geändert oder gelöscht wird. Teilausführungen sind ein normaler Bestandteil des börslichen Handels und können sowohl im Aktien- als auch im Anleihe-, ETF- oder Derivatehandel vorkommen.
Eine Teilausführung entsteht dann, wenn nicht genügend Handelsvolumen auf der Gegenseite vorhanden ist, um eine Order vollständig zu bedienen. Beispiel: Ein Anleger möchte 1.000 Stück einer Aktie kaufen, doch im Orderbuch stehen zum gewünschten Preis nur 600 Stück zum Verkauf. In diesem Fall werden zunächst 600 Stück gekauft – dies stellt eine Teilausführung dar. Die restlichen 400 Stück verbleiben im Orderbuch, bis ein weiterer Verkäufer zu den gleichen Bedingungen bereit ist, zu liefern.
Auch Limit-Orders spielen eine zentrale Rolle bei Teilausführungen. Wird etwa ein Kauf-Limit bei 100 Euro gesetzt und die Nachfrage übersteigt das Angebot zu diesem Preis, erfolgt der Kauf nur in dem Umfang, in dem das Limit erfüllt werden kann. Erst wenn weitere Stücke zum gleichen oder einem günstigeren Preis verfügbar sind, kann die Order vollständig ausgeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt bei Teilausführungen betrifft die Gebührenstruktur. Abhängig vom jeweiligen Broker oder Kreditinstitut können mehrere Teilausführungen einer Order zu mehrfachen Transaktionskosten führen. Viele Online-Broker berechnen die Ordergebühr jedoch nur einmal pro Handelstag, selbst wenn es zu mehreren Teilausführungen kommt. Anleger sollten sich daher vor der Orderaufgabe über die Gebührenregelung ihres Brokers informieren, um ungewollte Zusatzkosten zu vermeiden.
Ein Beispiel: Ein Anleger erteilt einen Kaufauftrag für 500 Stück der Allianz-Aktie. Die Order wird in zwei Schritten ausgeführt – 300 Stück am Vormittag und 200 Stück am Nachmittag. Je nach Broker können dafür entweder zwei separate Transaktionskosten anfallen oder beide Teilausführungen als eine Gesamtorder abgerechnet werden.
Teilausführungen treten in der Praxis regelmäßig auf – insbesondere bei weniger liquiden Wertpapieren oder bei großen Ordervolumina. Hier einige typische Beispiele:
Teilausführungen sind kein Nachteil per se, können aber je nach Marktsituation und Ordertyp unterschiedliche Auswirkungen haben:
Vorteile:
Nachteile:
Völlig vermeiden lassen sich Teilausführungen nicht, da sie von Angebot und Nachfrage abhängen. Anleger können jedoch Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren:
In einigen Fällen kann eine Teilausführung auch außerhalb der regulären Handelszeiten abgeschlossen werden – etwa im Nachhandel oder außerbörslich (OTC). Hierbei wird das verbliebene Ordervolumen nach Ende des offiziellen Börsenhandels zu vereinbarten Konditionen weiterverarbeitet. Diese Möglichkeit bietet zusätzliche Flexibilität, birgt jedoch aufgrund geringerer Marktaktivität ein höheres Preisrisiko.
Die Teilausführung ist ein integraler Bestandteil des Börsenhandels und spiegelt die reale Funktionsweise von Angebot und Nachfrage wider. Sie zeigt, dass nicht jede Order sofort und vollständig abgewickelt werden kann – insbesondere bei Limit-Orders oder gering liquiden Werten. Für Anleger ist es wichtig, die Mechanismen und möglichen Kosten einer Teilausführung zu verstehen, um fundierte Handelsentscheidungen zu treffen. Wer Teilausführungen richtig einordnet und strategisch nutzt, kann sie sogar als Vorteil begreifen – etwa durch gestaffelte Einstiege oder flexible Anpassungen an die Marktbewegung. So bleibt die Teilausführung ein wichtiges Instrument im modernen Börsenhandel, das Transparenz, Effizienz und Markttiefe miteinander verbindet.