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Der Übernahmekodex ist eine Richtlinie zur Vorgehensweise bei der Veröffentlichung von Übernahmeangeboten in Deutschland und wurde von der Börsensachverständigenkommission (BSK) herausgegeben. Der Übernahmekodex soll dafür sorgen, dass vor allem die Aktionäre, aber auch alle anderen Beteiligten bei Übernahmeangeboten möglichst umfassend informiert werden. Außerdem sollen mögliche Manipulationen durch Insiderwissen verhindert werden. Das seit 2002 gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangebot, das ein Großaktionär beim Erreichen der 30 Prozent Schwelle veröffentlichen muss, ist auf den Übernahmekodex zurückzuführen.
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Nationalismus ist die Angst, dass die Nächstenliebe sich zu weit ausbreiten könnte.
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