Übernahmekommission

Die Mitglieder der Übernahmekommissionen werden von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen berufen. Der Übernahmekommission obliegt im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion.



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...