Ungeregelter Freiverkehr

Neben dem geregelten Freiverkehr, bei dem vereinfachte Zulassungsbedingungen für das Unternehmen gelten, beschränkt sich der ungeregelte Freiverkehr auf den Telefonhandel. Hier gibt es weder Formvorschriften noch irgendeine Überwachung des Handels und der Kursnotierungen.



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