Verkaufsprospekt

Nach dem deutschen Investmentrecht muss vor Kaufabschluss ein Verkaufsprospekt mit den Bedingungen des betreffenden Fonds ausliegen.
Er enthält alle wesentlichen Angaben für die Beurteilung der Investmentanlage und muss dem Anteilerwerber zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht ausgehändigt werden.

 

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