Vertretbare Wertpapiere

Um vertretbare Wertpapiere handelt es sich, wenn dieselben untereinander ausgetauscht werden können, ohne dass hierbei der Gläubiger geschädigt wird. Es muss sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln.
Vertretbare Wertpapiere sind Inhaberaktien oder auch Namensaktien (mit Blankoindossament).

 

 

Weiterführender Artikel zum Thema "Wertpapiere": https://www.boerse.de/wissen/wertpapiere/ 



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