Vertriebszulassung

Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muss die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) ordnungsgemäß durchlaufen haben. Fondspreise können auch ohne Vertriebszulassung veröffentlicht werden.

 

 

Grundlagen-Artikel zum Thema "Fonds":



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...