Vertragsbedingungen

Bevor eine Investmentgesellschaft Fondsanteile ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK), genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.

 

Grundlagen-Artikel zum Thema "Fonds":



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...