Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die Anleger von Investmentfonds betrifft. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und stellt sicher, dass Anleger jährlich auf thesaurierende Fonds (Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) eine Mindestbesteuerung leisten. Damit wird vermieden, dass Erträge über Jahre steuerlich aufgeschoben werden, während das Kapital im Fonds weiter wächst.
Die Vorabpauschale berechnet sich als fiktiver Ertrag, der auf dem Wert des Fondsanteils am Jahresanfang basiert und einem gesetzlich festgelegten Zinssatz unterliegt. Dieser fiktive Ertrag wird dann mit der Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Ausschüttungen oder bereits versteuerte Erträge werden auf die Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Die Vorabpauschale wird nach einer klar definierten Formel ermittelt:
Die Berechnung erfolgt automatisch durch die depotführende Bank oder den Fondsanbieter, sodass Anleger die Steuerlast in der Regel direkt berücksichtigt bekommen. Die Vorabpauschale fällt nur bei thesaurierenden Fonds an, nicht bei ausschüttenden Fonds, da hier die Erträge ohnehin unmittelbar versteuert werden.
Der Zweck der Vorabpauschale liegt in der gleichmäßigen Besteuerung von Investmentfonds-Erträgen und der Vermeidung von Steuerstundung. Früher konnten Anleger bei thesaurierenden Fonds die Besteuerung der Erträge über viele Jahre hinaus aufschieben, während das Kapital weiter wuchs. Mit der Vorabpauschale wird jährlich ein Mindestbetrag steuerlich erfasst, wodurch eine faire Besteuerung gegenüber ausschüttenden Fonds erreicht wird.
Für Anleger bedeutet dies, dass sie auch ohne reale Ausschüttung jährlich eine Steuerzahlung leisten müssen, die sich jedoch mit späteren Ausschüttungen oder Verkaufserlösen verrechnet.
Ein Anleger hält Anteile an einem thesaurierenden Fonds, dessen Wert am 1. Januar 50.000€ beträgt. Der gesetzliche Basiszins liegt bei 0,5%. Die Vorabpauschale beträgt dann 0,5% von 50.000€, also 250€. Auf diesen Betrag wird die Abgeltungsteuer von 25% fällig, das ergibt 62,50€ Steuerlast, die im Laufe des Jahres automatisch berücksichtigt wird. Sollte der Fonds später Gewinne ausschütten, wird die gezahlte Steuer auf die tatsächliche Steuerlast angerechnet.
Die Vorabpauschale hat für Anleger sowohl Vorteile als auch Nachteile:
Die Vorabpauschale sorgt für eine gleichmäßige und transparente Besteuerung von Erträgen aus thesaurierenden Investmentfonds. Sie verhindert, dass Anleger die Steuer über Jahre aufschieben und sorgt für eine faire Behandlung gegenüber ausschüttenden Fonds. Für Investoren ist es wichtig, die Vorabpauschale bei der Jahresplanung zu berücksichtigen, um mögliche Steuerzahlungen frühzeitig einzuplanen und Überraschungen beim Steuerbescheid zu vermeiden.