ebB ist ein Börsen-Kurzzeichen, das im Rahmen von Kurszusätzen verwendet wird. Es steht für etwas bezahlt Brief und zeigt an, dass nur ein kleiner Teil eines limitierten Verkaufsauftrags ausgeführt wurde. Während der Zusatz ebG („etwas bezahlt Geld“) auf Teilausführungen von Kaufaufträgen hinweist, informiert ebB Anleger über Teilausführungen bei Verkaufsaufträgen. Der Kurszusatz ebB ist insbesondere für aktive Marktteilnehmer wichtig, da er Transparenz über die tatsächliche Ausführung eines Auftrags bietet.
Der Kurszusatz ebB dient dazu, Anleger und Händler unmittelbar darüber zu informieren, dass ein Limitverkauf nur teilweise ausgeführt wurde. Dies kann mehrere Gründe haben:
Durch die Kennzeichnung ebB können Anleger erkennen, dass ihre Verkaufsorder nur teilweise bedient wurde, und sie können entscheiden, ob sie weitere Aufträge platzieren, den Limitpreis anpassen oder den verbleibenden Auftrag abwarten.
Technisch gesehen wird ebB nicht als eigene Kennzahl berechnet, sondern ist ein Hinweis auf den Status eines Ordersystems. Wenn ein Anleger beispielsweise 1.000 Aktien zum Limitpreis von 60€ verkauft, aber nur 400 Aktien am Markt abgenommen werden, wird die Order mit ebB versehen. Die restlichen 600 Aktien bleiben weiterhin aktiv und warten auf Ausführung. Börsensoftware und Handelsplattformen zeigen diesen Zusatz in Kursübersichten an, um Anlegern eine sofortige Rückmeldung zu geben.
Praktische Anwendungsbeispiele verdeutlichen die Bedeutung von ebB:
Anleger sollten den Kurszusatz ebB aktiv in ihre Handelsstrategie einbeziehen. Dazu gehören:
Der Kurszusatz ebB („etwas bezahlt Brief“) informiert Anleger darüber, dass nur ein kleiner Teil eines limitierten Verkaufsauftrags ausgeführt wurde. Er sorgt für Transparenz im Börsenhandel, ermöglicht fundierte Entscheidungen über Nachorders oder Limitanpassungen und hilft, die eigene Handelsstrategie effizient umzusetzen. ebB ist ein wichtiger Hinweis für aktive Marktteilnehmer, um Teilausführungen korrekt zu interpretieren und den verbleibenden Verkaufsauftrag optimal zu steuern.