Mündelsicher

Unter Mündel versteht man einen unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen. Das vom Vormund verwaltete Kapitalvermögen des Mündels muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher (mündelsicher) angelegt werden. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind.


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