Vorsicht – Gebührenfallen beim Fondssparen!

Mittwoch, 16.02.11 16:31

Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,

vergangene Woche hatte ich Ihnen an dieser Stelle berichtet, dass die Union mit dem Gedanken spielt, die private Vorsorge mittels Fondssparplänen steuerlich zu begünstigen. Falls diese Pläne wirklich in die Tat umgesetzt werden, sollte dann aber auch gleich kräftig im Gebühren-Dschungel aufgeräumt werden. Denn:

Die Fondsbranche ist sehr erfinderisch, wenn es um das Abkassieren der Anleger geht. So fällt bspw. gleich beim Kauf der Ausgabeaufschlag an, wozu als laufende Aufwendung die Verwaltungsvergütung bzw. Managementgebühr addiert werden muss. Wie die Depotbankgebühr wird diese aus dem Fondsvermögen erhoben. Dazu kommt:

Inzwischen kassieren immer mehr Anbieter zudem eine sogenannte Performance Fee. Diese erfolgsabhängige Gebühr wird fällig, wenn gegenüber einer Benchmark, die vom Management übrigens selbst festgelegt wird, eine Mehr-Rendite erzielt wird. In diesem Fall steckt die Fondsgesellschaft dann meist 20% bis 25% dieser „Überrendite“ ein. Vorsicht – Der Teufel steckt hier oftmals im Detail:

Fallstricke bei der Performancegebühr
    • Häufig wird die Performancegebühr vom Bruttoertrag berechnet – also vor (!) dem Abzug der Verwaltungskosten, die letztendlich die Rendite des Investors schmälern.

    • Manche Anbieter kassieren ihre Erfolgsbeteiligung sogar wenn ihr Fonds ein Minus eingefahren, aber weniger als die Benchmark verloren hat. Die Anleger werden neben ihren Verlusten also noch zusätzlich zur Kasse gebeten.

    • Oftmals wird die Performance Fee auch fällig, wenn der Fonds nach Verlustphasen wieder Gewinn erzielt, aber den vorherigen Einbruch noch nicht aufgeholt hat. Per saldo liegen langfristige Investoren dann also noch immer im Minus und müssen für diese Leistung auch noch eine Erfolgsgebühr abdrücken ... Wesentlich fairer sind hier Anbieter mit Höchststandsgrenzen bzw. sogenannten High-Water-Marks, bei denen das Management seinen Obolus erst erhält, wenn das Fonds-Portfolio bisherige Höchststände wieder eingestellt hat.


Laut eines aktuellen Handelsblatt-Berichts hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei einer umfangreichen Analyse neben diesen Kostenblöcken rund 60 weitere zweifelhafte Gebührenfallen für Fondssparer aufgedeckt. Konkret:

Mögliche weitere versteckte Fondskosten
    • So werden bspw. manchmal Marketing- Werbeaufwendungen für das Gewinnen neuer Anleger verlangt.

    • Oder es fallen neben den üblichen Verwaltungsgebühren zusätzliche Kosten für Erstellung bzw. Versand von Halbjahres- sowie Jahresberichten an.

    • Völlig unverständlich sind auch gesonderte Gebühren für Beratungsleistungen durch Dritte. Denn laut dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. sollten Kosten für Research, Analysen oder das Fonds-Controlling bereits durch die allgemeine Verwaltungsgebühr abgedeckt sein. Sie sehen:


Beim Fondskauf lauern häufig viele versteckte Gebührenfallen, die letztendlich zulasten der Rendite gehen. Zudem schaffen es ohnehin nur die wenigsten Fondsmanager, ihre Benchmarks dauerhaft zu schlagen.

Mit börsengehandelten Fonds (Exchange Traded Funds, kurz ETF) gibt es für Anleger inzwischen eine Vielzahl kostengünstigerer Alternativen zu gemanagten Fonds. Doch laut den Untersuchungen der nordrhein-westfälischen Vebraucherzentrale lauern auch bei dieser boomenden Anlageform versteckte Gebührenfallen! Deshalb:

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Mit bester Empfehlung
Ihr

Jochen Appeltauer
Stellv. Chefredakteur boerse.de-Aktienbrief


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Jochen Appeltauer ist boerse.de-Aktienbrief-Chefredakteur. Der boerse.de-Aktienbrief ist der große deutsche Börsenbrief für den langfristigen Vermögensaufbau mit den laut Performance-Analyse 100...


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