EQS-WpÜG: Elbe BidCo AG / Angebot zum Erwerb
boerse.de-Aktien-Ausblick:
Wie es an den Börsen jetzt weitergeht!
Hier gratis anfordern ...   Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: 
ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG
  06.12.2024 / 07:59 CET/CEST
  Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
  Service der EQS Group AG.
  Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
  VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
  IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
  VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
  RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
  Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
  Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
  Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
  Börsengesetzes (BörsG)
  Bieterin:
  Elbe BidCo AG
  Wiesenhüttenstraße 11
  60329 Frankfurt am Main
  Deutschland
  eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997
  Zielgesellschaft:
  ENCAVIS AG
  Große Elbstraße 59
  22767 Hamburg
  Deutschland
  eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197
  ISIN: DE0006095003 (WKN: 609500)
  Die Elbe BidCo AG ("Bieterin"), eine von durch verschiedene
  Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und
  verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte
  Holdinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der ENCAVIS AG
  ("Encavis")
  im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot")
  anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber
  lautende Stückaktien von Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
  von EUR 1,00 je Aktie ("Encavis-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
  beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 je
  Encavis-Aktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit Encavis-Aktien im Umfang
  von ca. 87,73% des Grundkapitals von Encavis.
  Die Bieterin hat mit Encavis am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung
  abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass Encavis noch
  vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der
  Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
  Wertpapierbörse und der Hamburger Wertpapierbörse beantragt sowie alle
  angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der
  Encavis-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.
  Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
  Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und
  einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum
  Delisting-Angebot werden im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht
  und verfügbar sein.
  Wichtige Informationen:
  Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
  zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Encavis-Aktien dar. Die
  endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
  Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
  mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
  Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält
  sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier
  dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  Anlegern und Inhabern von Encavis-Aktien wird dringend empfohlen, die
  Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot
  zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,
  da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für
  das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
  englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
  Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt
  für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
  unter www.elbe-offer.com veröffentlicht.
  Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
  Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),
  des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
  wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über
  grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. Das
  Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen
  Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
  oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt
  werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.
  der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
  Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,
  veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Encavis-Aktien können sich
  nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
  Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
  Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
  in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den
  jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein
  Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen
  unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
  Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in
  einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
  der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht
  untersagt wäre.
  Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
  weitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt
  über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
  Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von
  Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
  insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der
  Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer
  außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern
  diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden,
  werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der
  erworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten oder
  vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
  dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten
  von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
  Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf
  Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter
  Wertpapierbörse und Hamburger Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt
  den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
  Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
  börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
  Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
  Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und
  Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu
  entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,
  enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Encavis beziehenden
  Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik
  Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in
  den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten
  Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
  Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
  oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
  Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten
  von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im
  Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der
  sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,
  welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und
  verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oder
  Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis
  seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung
  bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im
  Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
  durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika
  werden darauf hingewiesen, dass die Encavis nicht an einer US-amerikanischen
  Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
  US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
  US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
  Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit
  der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
  Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
  aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
  als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
  Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des
  US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
  da die Bieterin und die Encavis sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder
  der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und
  ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb
  der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der
  Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
  Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
  einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
  verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
  oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
  US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
  Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
  Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
  und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
  Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
  mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
  Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
  Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
  handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
  Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
  Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
  liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
  von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
  der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
  liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
  oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
  Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
  ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
  handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
  veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
  nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
  ändern werden.
  Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024
  Elbe BidCo AG
  Ende der WpÜG-Mitteilung
06.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
  Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
  Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:    Deutsch
  Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und
  Hamburg, Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,
  Stuttgart und Tradegate Exchange
  Ende der Mitteilung    EQS News-Service
2045333 06.12.2024 CET/CEST
  ° 
Quelle: dpa-AFX