BCDI-Zertifikat und BCDI-Aktienfonds: Was ist der Unterschied?

Montag, 24.10.16 16:48
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Bildquelle: Marketing

Nach dem BCDI-Zertifikat (WKN: DT0BAC), das sich seit dem Börsenstart im Juli 2014 zum beliebtesten Aktienindex-Zertifikat in Deutschland entwickelt hat, stößt der BCDI-Aktienfonds (WKN: A2AQJY) bereits in der Zeichnungsphase (bis 31. Oktober, 12 Uhr) auf enormes Anlegerinteresse. Das sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden defensiven Anlageinstrumenten:
 

Das BCDI-Zertifikat als Indexinvestment

Der boerse.de-Champions-Defensiv-Index (BCDI) setzt sich aus den zehn Top-Defensiv-Champions zusammen. Seit dem Börsenstart des BCDI am 1. Juli 2014 wie auch in der historischen Rückrechnung wurden die großen Indizes wie Dax oder Dow Jones klar outperformt. Beim BCDI-Zertifikat handelt es sich um ein einfaches Indexinvestment, das die Wertentwicklung des BCDI direkt abbildet.
 

Die Fondslösung: BCDI-Aktienfonds

Dem Wunsch vieler BCDI-Anleger nach einer Fondslösung wurde nun mit dem BCDI-Aktienfonds Rechnung getragen, der in 25 Defensiv-Champions investiert. Konkret handelt es sich dabei um die zehn Top-Defensiv-Champions aus dem BCDI und 15 weitere Champions mit der laut Performance-Analyse (nächst-)niedrigsten Risikokennziffer. Der BCDI-Aktienfonds basiert auf klaren, transparenten Regeln.

Dividenden: Ausschüttend versus thesaurierend

Beim BCDI-Aktienfonds handelt es um einen ausschüttenden Fonds. Das heißt, Dividenden werden anteilig den Depot-Konten der Fonds-Anleger jährlich gutgeschrieben. Dagegen ist das BCDI-Zertifikat thesaurierend konzipiert. Hier werden Erträge wie Dividendenausschüttungen laufend reinvestiert und erhöhen dabei den Indexkurs. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen BCDI-Zertifikat und BCDI-Aktienfonds liegt in der rechtlichen Stellung des investierten Vermögens.
 

Unterschiede in der rechtlichen Stellung

Das BCDI-Zertifikat ist eine Inhaberschuldverschreibung und verbrieft eine Forderung gegenüber dem Emittenten. Indes gelten Anteile am BCDI-Aktienfonds als geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet, dass die Fondsanteile im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Depotbank als separates Sondervermögen geführt werden und nicht in die Konkursmasse fallen. Gläubiger der Depotbank oder der Fondsgesellschaft haben daher keinen Zugriff auf die BCDI-Aktienfonds-Anteile der Anleger.
 

Für Fragen rund um den neuen BCDI-Aktienfonds steht Ihnen der BCDI-Anlegerservice unter Tel: 08031-2033-330 oder per E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.

 

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Quelle: boerse.de

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