BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
ISIN DE0005261606 WKN 526160
Einberufung der 143. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionär:innen
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
am Mittwoch, den 7. Juni 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Hanse Saal im Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht
und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2022 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 1.075.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,28 je Stückaktie.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss
für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr
2023 zu wählen.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt
wurde.
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6. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 endet gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 9 Absatz 3 der Satzung der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, sodass eine Neuwahl
erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz
1, 6 Absatz 1 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.
Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens jeweils 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzen.
Sowohl die Seite der Vertreter der Aktionär:innen als auch die Vertreter der Arbeitnehmer:innen haben gemäß § 96 Absatz 2
Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung dieses Mindestanteilsgebots widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher aufgrund der
gewählten Getrennterfüllung sowohl auf der Seite der Aktionär:innen als auch auf der Seite der Arbeitnehmer:innen jeweils
mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz
zu erfüllen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer:innen wurden am 27. April 2023 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
mit Wirkung ab Beendigung der am 7. Juni 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter:innen ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge
stützen sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses
wahrnimmt, und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat am 15. Dezember 2022 für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofil.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten
der BLG LOGISTICS als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören unter anderem Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen
Management/Personal (inkl. Diversitätskonzept), Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement, Technik/IT/Digitalisierung (inkl.
IT-Sicherheit), Häfen/Logistik, Recht/Governance (inkl. Compliance) sowie Nachhaltigkeit/ESG.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Nummer 1. bis 8. genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionär:innen zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
1. |
Dr. Klaus Meier, Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der wpd windmanager GmbH & Co. KG, Bremen
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2. |
Melf Grantz, Bremerhaven
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven
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3. |
Peter Hoffmeyer, Bremen
Vorsitzender des Aufsichtsrats Panta Re AG, Bremen
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4. |
Wybcke Meier, Hamburg
Vorsitzende der Geschäftsführung TUI Cruises GmbH, Hamburg
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5. |
Dr. Tim Nesemann, Bremen
Vorsitzender des Vorstands Finanzholding der Sparkasse in Bremen sowie Vorsitzender des Vorstands von Die Sparkasse Bremen
AG, Bremen
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6. |
Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven
Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
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7. |
Dietmar Strehl, Bremen
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
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8. |
Dr. Patrick Wendisch, Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der Lampe & Schwartze KG, Bremen
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In Abschnitt IV. Anlagen und weitere Hinweise zur Einberufung finden Sie unter Nummer 2 weitergehende Informationen zu den
Kandidat:innen, insbesondere einen Lebenslauf für alle Kandidat:innen, die ebenso auf der Internetseite veröffentlicht und
daraufhin jährlich aktualisiert werden.
Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt.
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Nach § 120a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz in der durch das ARUG II geänderten Fassung beschließt die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die
Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat
im Jahre 2021 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das von der Hauptversammlung am 2. Juni
2021 gebilligt wurde und seitdem Anwendung findet.
In der derzeitigen Fassung ist die organisatorische Veränderung im Vorstand mit der Schaffung der neuen Position „Chief Operating
Officer“ (COO) nicht enthalten. Darüber hinaus sind die Zuführungen durch die Versorgungszusagen bei erster Vertragsverlängerung
eines Vorstandsmitgliedes nicht ausreichend berücksichtigt.
Da diese Änderungen (in den Abschnitten C.4 und D.4 lit. e)) als wesentlich zu beurteilen sind, wird das geänderte Vergütungssystem
der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Die weiteren Anpassungen sind redaktioneller Natur.
Das vollständige Vergütungssystem ist in Abschnitt IV. Anlagen und weitere Hinweise zur Einberufung unter Nummer 3 wiedergegeben
und ab Veröffentlichung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar. Dort findet sich auch eine Vergleichsfassung, die alle Änderungen zeigt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das in Abschnitt IV. Anlagen und weitere Hinweise zur Einberufung unter Nummer 3 wiedergegebene
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu billigen.
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 162 Aktiengesetz in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung
ist jährlich ein klarer und verständlicher Vergütungsbericht durch Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft
zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht ist gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die erforderlichen
Angaben gemäß § 162 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz gemacht worden sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist
dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist in Abschnitt IV. Anlagen und weitere Hinweise zur Einberufung unter Nummer 4 wiedergegeben und ab
Veröffentlichung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar.
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9. |
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 20 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- zur
Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung
Mit dem „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften“ hat der Gesetzgeber die virtuelle Hauptversammlung im Aktiengesetz
verankert. Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen,
dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.
Eine solche Ermächtigung des Vorstands soll beschlossen und die Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- entsprechend ergänzt werden. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist es sinnvoll, der Gesellschaft bei der
Durchführung der Hauptversammlung größtmögliche Flexibilität einzuräumen, um auch in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen
entsprechend zum Wohle der Aktionär:innen reagieren zu können. Der Vorstand wird seine Entscheidungen über die Art der Durchführung
der Hauptversammlung stets unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionär:innen treffen und dabei
insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten
sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 20 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:
„(5) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der
Gesellschaft.“
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II. Hinweis
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden
sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS
auf.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. Aktionär:innen
und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu
den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie 9 haben verbindlichen Charakter, diejenigen zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 haben
empfehlenden Charakter. Die Aktionär:innen können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“
(Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
1. Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionär:innen berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse oder im internetgestützten System (InvestorPortal) bis
spätestens zum Ablauf des 31. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected]
Elektronisch über das internetgestützte System (InvestorPortal) unter www.blg-logistics.com/ir
Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Für die elektronische Anmeldung im Internet benötigen Sie neben Ihrer Aktionärsnummer den individuellen Zugangscode, den Sie
mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionär:innen können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen
Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand
am Ende des letzten Anmeldetages (31. Mai 2023) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag
und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw.
technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis einschließlich 7. Juni
2023 werden erst mit Gültigkeitsdatum 8. Juni 2023 verarbeitet und berücksichtigt.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionär:innen, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch
einen Intermediär, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionär:innen, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin,
dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den/die Aktionär:in oder einen Bevollmächtigten erforderlich
ist. Bevollmächtigt ein/eine Aktionär:in mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Intermediäre, Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionär:innen, sich bezüglich
der Form der Vollmachten an Intermediäre, Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse bis zum 6. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected]
Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionär:innen zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt
werden. Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den/die Aktionär:in eine Anmeldebestätigung zugesandt, mit dem der
Bevollmächtigte die weiteren Rechte der Aktionär:in wahrnehmen kann.
In dem unter
www.blg-logistics.com/ir
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Erteilung von Vollmachten sowie deren Änderung
und deren Widerruf bis zum 6. Juni, 18:00 Uhr (MESZ) möglich. Auch die Änderung und der Widerruf von nicht elektronisch erteilten
Vollmachten sind über das InvestorPortal möglich.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionär:innen und deren Bevollmächtigten weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft vertreten zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich
ist.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Sie können unter der folgenden Adresse bis zum 6. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected]
Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionär:innen zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt
werden. Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den/die Aktionär:in eine Anmeldebestätigung zugesandt, mit dem der
Bevollmächtigte die weiteren Rechte für den/die Aktionär:in wahrnehmen kann.
In dem unter
www.blg-logistics.com/ir
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Erteilung von Stimmrechtsvollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Änderung und deren Widerruf bis zum 6. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), möglich.
Auch die Änderung und der Widerruf von nicht elektronisch erteilten Stimmrechtsvollmachten und Weisungen sind über das InvestorPortal
bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung
erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge
der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung nach § 124 Abs. 3 Aktiengesetz, über von Aktionär:innen nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
ergänzte Beschlussvorschläge und über Beschlussvorschläge, die nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich gemacht wurden, beschränkt.
Weisungen zur
Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen,
nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ sinngemäß.
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Stimmabgabe der Aktionär:innen und deren Bevollmächtigten kann auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
erfolgen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße
Anmeldung erforderlich ist.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform und müssen der Gesellschaft bis spätestens 6. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected]
Zur Stimmabgabe per Briefwahl können die Formulare verwendet werden, die den Aktionär:innen zusammen mit dem Anmeldeformular
zugesandt werden. Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den/die Aktionär:in eine Anmeldebestätigung zugesandt,
mit dem der Bevollmächtigte die weiteren Rechte für den/die Aktionär:in wahrnehmen kann.
In dem unter
www.blg-logistics.com/ir
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Stimmabgabe durch Briefwahl, deren Änderung und
deren Widerruf bis zum 6. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Auch die Änderung und der Widerruf von nicht elektronisch
erteilten Briefwahlstimmen sind über das InvestorPortal bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Wird das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionär:innen oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person, ausgeübt, können auch diese
das Verfahren der Briefwahl entsprechend nutzen.
6. Verhältnis von Briefwahlstimmen zu Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sowie weitere Informationen zur
Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Absatz
1 und Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
((EU) 2018/1212)) ausgeübt bzw. Vollmachten oder ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des
Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. |
elektronisch über das Aktionärsportal,
|
2. |
gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212),
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3. |
per E-Mail,
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4. |
per Brief.
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Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich
zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen
haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere
haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
gemäß § 134a Aktiengesetz sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie eine diesen gemäß
§ 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Bei mehreren fristgerechten Widerrufen einer Erklärung ist der bei der Gesellschaft zuletzt eingegangene Widerruf maßgeblich.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns)
behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt
abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
7. Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Absatz
2 und Absatz 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit gilt § 121 Absatz 7 Aktiengesetz entsprechend und § 70 Aktiengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Sonntag, der 7. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
–Vorstand– Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie werden außerdem auf der Internetseite
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes
Die Aktionär:innen sind berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens zum Ablauf
des 23. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zu übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden
und müssen Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und etwaige anderweitige Mitgliedschaften in vergleichbaren Gremien der vorgeschlagenen
Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionär:innen zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten
an:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Herrn Stefan Häseker Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen E-Mail: [email protected]
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen wird die Gesellschaft einschließlich des Namens
des/der Aktionär:in sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionär:innen auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Dabei werden die bis zum Ablauf des 23. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingegangen sind, finden nur dann Beachtung,
wenn die in der Hauptversammlung (nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt.
8. Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte haben entsprechend § 131 Absatz 1 Aktiengesetz in der Hauptversammlung ein Auskunftsrecht.
In der Hauptversammlung können Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Außerdem werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen erteilt.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionär:innen und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung
Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter Ziffer 7 genannte Adresse für Gegenanträge
zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
9. Unterlagen zur Hauptversammlung
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sowie die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung
mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich.
Bremen, im April 2023
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCH
AFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
IV. Anlagen und weitere Hinweise zur Einberufung
1. Informationen zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Hinweise
der Gesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionär:innen, Aktionärsvertreter und Gäste
durch die Gesellschaft und zu den Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- unter
http://files.blg.de/dsgvo/Datenschutzhinweise_fuer_unsere_Aktionaere.pdf
2. Lebensläufe der Kandidat:innen zur Wahl des Aufsichtsrats
Nachfolgend sind die aktuellen Lebensläufe der Kandidat:innen dargestellt.
Dr. Klaus Meier
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Geschäftsführender Gesellschafter wpd Windmanager GmbH & Co. KG, Bremen |
Aufsichtsrat
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
• |
Deutsche Windtechnik AG, Bremen, Vorsitzender des Aufsichtsrates
|
• |
wpd AG, Bremen, Vorsitzender des Aufsichtsrates
|
• |
EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen
|
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Erstbestellung: |
31.05.2012, Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 24.05.2018 |
gewählt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
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Geburtsdaten: |
02.10.1964 in Bremen |
Wohnort: |
Bremen |
Ausbildung
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Kompetenz
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• |
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg/Lahn und Bremen
|
• |
Referendariat Bremen
|
• |
DFG-Promotionsstipendium und Abschluss Dr. jur. ("Die ökologischen Aspekte des Schuldvertragsrechtes“)
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• |
Management / Personal
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• |
Technik / IT / Digitalisierung
|
• |
Recht / Governance
|
• |
Nachhaltigkeit / ESG
- |
Kenntnisse, die besonders vorhanden sind:
Klimaschutz, Energiemanagement, Vielfalt- und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung, Compliance, Kundenzufriedenheit
|
|
|
Beruflicher Werdegang
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1994 - 1996 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am DFG-Graduiertenkolleg „Risikoregulierung und Privatrechtssystem“ |
1994 |
Zulassung als Rechtsanwalt |
1996 |
Gründung der Firma wpd wind project development GmbH, ab 2000: wpd AG |
2004 |
Gründung wpd windmanager GmbH & Co. KG (50 % Gesellschafter) |
Seit 2004 |
Geschäftsführender Gesellschafter der wpd windmanager GmbH & Co. KG |
2009 |
Gründung Deutsche Windtechnik AG (50 % Gesellschafter) |
Bis 2009 |
Vorstand der wpd AG, danach Vorsitzender des Aufsichtsrates |
Seit 2014 |
Vorsitzender des Vorstands der Günter Grass Stiftung, Bremen |
Melf Grantz
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Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven |
Aufsichtsrat
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Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
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