NorCom Information Technology Aktie
NorCom Information Technology-Aktie
WKN: A12UP3
ISIN: DE000A12UP37
Land: Sonstiges
Branche: Technologie
Sektor: IT-Services
1,80 EUR -0,03 EUR -1,37 %
22:58:56 L&S RT
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EQS-HV: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.11.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 18.10.24 15:05
EQS-HV: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.11.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.11.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.10.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA München WKN A12UP3
ISIN DE000A12UP37 Eindeutige Kennung des Ereignisses: NC5A112024HV Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 25. November 2024 um 13:00 Uhr (MEZ) in den Räumen der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA
in der Gabelsbergerstraße 4, 4. Stock, 80333 München, stattfindet. Tagesordnung
1.

Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 4.291.426 ausweist, festzustellen.

Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.norcom.de/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Liliana Nordbakk, hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2024 ihr Amt niedergelegt. Mit Beschluss vom 19. Juli 2024 hat das Amtsgericht München - Registergericht - Frau Beate Junker auf Antrag der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 104 Abs. 1 AktG mit sofortiger Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zum Aufsichtsrat bestellt.

Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Johannes Liebl und Dieter Gauglitz endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Beate Junker, CFO der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, Icking,

und

b)

Dieter Gauglitz, Wirtschaftsprüfer und selbstständiger Berater, München,

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

c)

Dr. Johannes Liebl, Industrieberater und Herausgeber von Automobilzeitschriften, Moosburg,

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die Kandidaten den für die Tätigkeit als Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Kandidat Dieter Gauglitz verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Die Kandidatin Beate Junker verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Alle Mitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Dr. Johannes Liebl und Beate Junker haben keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne.

Bei Dieter Gauglitz bestehen neben dem Vorsitz des Audit Commitee bei der Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, dem Aufsichtsratsmandat bei der KATEK SE, Ismaning, und dem Aufsichtsratsmandat bei der SpVgg Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching, keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG.

Im Übrigen bestehen zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen des NorCom-Konzerns, den Organen der Gesellschaft und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Abschnitt C, Kapitel III, Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019). Nach weiterer Einschätzung des Aufsichtsrats sind Frau Beate Junker, Herr Dr. Liebl und Herr Gauglitz unabhängig im Sinne der insoweit einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Internet unter

https://www.norcom.de/aufsichtsrat

zur Verfügung.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Nach der Änderung des AktG durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG von der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG i. V. m. § 278 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer dahingehend geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG enthalten sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Prüfvermerk des Abschlussprüfers ist in dem Geschäftsbericht 2023 der Gesellschaft enthalten, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung unter „Vergütungsbericht für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA“ abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.norcom.de/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA

I.

Einleitung

Im Vergütungsbericht sollen die Grundsätze der Vergütung der Geschäftsführer der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA sowie deren Aufsichtsräte transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Darstellung der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin der NorCom basiert auf den im deutschen Handelsrecht festgelegten erforderliche Angaben, erweitert durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) sowie durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022.

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat nach § 120a Absatz 1 AktG das Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin unter TOP 6 zur Billigung vorgelegt. Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. November 2023 hat der Aufsichtsrat gemäß § 120a Abs. 4 AktG i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG auch den Vergütungsbericht zur Billigung vorgelegt.

Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin mit folgendem Ergebnis gebilligt:
 


Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht mit folgendem Ergebnis gebilligt:
 


Das System zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin gilt seit der Umwandlung in eine KGaA im Jahr 2018 und findet für alle Geschäftsführerverträge Anwendung.

II.

Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023

Die Umsätze konnten im Geschäftsjahr 2023 im Jahresvergleich leicht gesteigert werden. Da es zusätzlich gelang, betriebliche Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr zu senken, konnte ein positive EBITDA erzielt werden.

2023 lag der Fokus insbesondere auf dem Ausbau von DaSense und der Integration neuester Künstlicher Intelligenz (KI) Anwendungen. Mit der KI-Plattform DaSense macht NorCom KI-Anwendungen für jeden Mitarbeiter im Unternehmen verfügbar.

Data Scientists können auf der integrierten Entwicklungsumgebung von DaSense individuelle KI-Anwendungen entwickeln und dabei auf aktuelle Open-Source-Werkzeuge zurückgreifen. Die individuellen Apps können über eine komfortable Schnittstelle den Fachwendern im Unternehmen zugänglich gemacht werden. Über diese Apps wiederum kann die Künstliche Intelligenz ohne technisches Vorwissen genutzt werden.

Neben den individuellen Apps wird DaSense mit mittlerweile 18 inklusiven Standard-Apps geliefert.

Diese bilden Prozesse und Tätigkeiten im Dokumentenmanagement oder in der Datenanalyse ab, die sehr häufig vorkommen und unternehmens- und branchenübergreifend relevant sind. So können Kunden schnell mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz starten und über ihre individuellen Use Cases hinaus KI in der Arbeitspraxis nutzen.

Weiter kann DaSense als intelligenter Sprachassistent eingesetzt werden. Die KI in DaSense wird auf anerkannten Branchendaten, z.B. Gesetzestexten, Fach-Know-how und wissenschaftlichen Daten sowie spezifischen Unternehmensdaten trainiert und kann mit diesem Wissen arbeiten. Damit greift DaSense auf tiefgehendes Fachwissen zurück und entwickelt ein präzises Verständnis komplexer Fachbegriffe und Konzepte. DaSense ist nicht nur in der Lage, Antworten auf Fragen zu liefern, sondern kann auch eigenständig qualitativ hochwertige Inhalte erzeugen. Der Nutzer führt die Qualitätskontrolle durch. Neben dem Recruiting wurde 2022 die KI-Softwarelösung DaSense um auch Branchen zugeschnittene Lösungen erweitert:

NorCom konnte im Jahr 2023 die Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung im Zukunftsmarkt Künstlicher Intelligenz stellen.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde den Geschäftsführern aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung keine Variable ausbezahlt.

III.

Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Geschäftsführerin im Geschäftsjahr

1.

Grundsätze des Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin

Das Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Umsetzung einer langfristigen Unternehmensstrategie und zu einer werteorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung im Einklang mit den Aktionärsinteressen. Insbesondere soll langfristig der Shareholder Value des Unternehmens gesteigert werden.

Der strategische Fokus von NorCom liegt auf einem synergetischen Angebot von Softwareprodukt und Consulting unter dem gemeinsamen Kernthema „Produktivsetzung künstlicher Intelligenz“, sowie dem Erschließen neuer Branchen in denen mit großen, komplexen Datenmengen gearbeitet wird und Datensätze kritisch, korrekt und umfangreich geprüft werden müssen.

Das Vergütungssystem soll diese Unternehmensstrategie nachhaltig unterstützen. Die variable Vergütung hat daher sowohl eine einjährige als auch eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Folgende Kriterien wurden im Vergütungssystem dabei zur Förderung der Entwicklung der Gesellschaft als besonders zentral erachtet.

1.

Shareholder Value

Das Vergütungssystem setzt auf gelebte Aktienkultur und soll so einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Interessen der Geschäftsführung mit den Interessen der Aktionäre leisten. Die positive Entwicklung des Aktienkurses stärkt das Unternehmen und ein Großteil der variablen Vergütung ist daher verknüpft mit der Performance der NorCom-Aktie.

2.

Innovation

NorCom erhebt den Anspruch, mit technologisch innovativen Produkten und Leistungen an den Markt zu gehen. Auch dieses Ziel soll langfristig durch das Vergütungssystem unterstützt werden. Der Wettbewerbsvorsprung, der NorCom durch Innovation gelingt, soll über die Performance der NorCom-Aktie vergütet werden.

3.

Steigerung des Ertrags

Ziel ist die Steigerung des operativen Ergebnisses und damit der Leistungsfähigkeit und Profitabilität der Projekte und Geschäfte. Als Bemessungsgrundlage für die einjährige variable Vergütung dient hier das EBT.

Weiteres Ziel ist es, den Mitgliedern der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie den Grundsätzen guter Corporate Governance ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten. Die Vergütung wird außerdem an die Leistungen der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin gekoppelt, indem die variablen Vergütungsbestandteile von der Erreichung bestimmter Ziel-Kriterien abhängig gemacht werden. Damit werden besondere Leistungen angemessen vergütet, während eine Verfehlung der vorgegebenen Ziele zu einer spürbaren Absenkung führt.

Die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und hat als solche keinen Vorstand. Stattdessen ist die NorCom Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin für die Geschäftsführung zuständig. Rechtsformbedingt ist die Gesellschafterversammlung der NorCom Verwaltungs GmbH für die Entscheidung über die Vergütung der Geschäftsführer der NorCom Verwaltungs GmbH zuständig. Das vorgelegte Vergütungssystem wurde daher von dieser und nicht vom Aufsichtsrat der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA entwickelt.

Die Gesellschafterversammlung setzt das System der Vergütung mit den gesetzlichen Vorgaben in §§ 87, 87 a AktG fest. Das von der Gesellschafterversammlung beschlossene Vergütungssystem wird gem. § 120 a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre beginnend mit dem Jahr 2021 bzw. bei jeder wesentlichen Änderung zur Billigung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird nach § 120 a Abs. 3 AktG spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.

Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin werden befristet abgeschlossen. Derzeit enden die abgeschlossenen Verträge am 31.08.2026 bzw. am 31.10.2026. Im Falle des Widerrufs der Bestellung zum Geschäftsführer aus wichtigem Grund enden die Anstellungsverträge automatisch, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.

2.

Wesentliche Anpassungen

Zum 31. August 2023 verließ Dr. Tobias Abthoff das Unternehmen. Ihm folgte im November Wolfgang Schröter als Geschäftsführer nach. Viggo Nordbakk trägt als CEO die Gesamtverantwortung für das Unternehmen, Wolfgang Schröter ist als COO für die operative Ausrichtung und Weiterentwicklung verantwortlich. Dieser Unterschied in den Verantwortlichkeiten schlägt sich im Gehalt nieder. So liegt das Gehalt von Viggo Nordbakk leicht über dem von Wolfgang Schröter. Das Fixgehalt von Viggo Nordbakk liegt bei 225 T€, Wolfgang Schröter erhält 132 T€ fixes Gehalt. Auf die Auszahlung der Variable wurde - auch rückwirkend - verzichtet. Darüber hinaus gab es keine Abweichungen vom Vergütungssystem.

Es sind für das laufende Geschäftsjahr keine Veränderungen im Vergütungssystem geplant.

3.

Vergütungssystem im Überblick
 

4.

Zur Anwendung gekommenes Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2023
 


Es erfolgte im Geschäftsjahr keine Auszahlung der Variablen, infolgedessen wurde die Maximalvergütung nicht erreicht.

IV.

Überblick über das System zur Vergütung der Geschäftsführer

1.

Zielvergütung und -struktur

Wie in „II.3 Wesentliche Anpassungen“ beschrieben, tragen die beiden Geschäftsführer unterschiedlich Verantwortlichkeiten, die sich im Fixgehalt niederschlagen. Beide Geschäftsführer erhalten eine erfolgsunabhängige, fixe Vergütung und eine erfolgsabhängige, variable Vergütung. Die erfolgsabhängige, variable Vergütung erfolgt in gleicher Höhe.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus einem fixen Grundgehalt sowie bei Viggo Nordbakk in Nebenleistungen wie Firmenwagen. Die erfolgsabhängige Komponente umfasst als kurzfristige Komponente das variable Gehalt, das sich am operativen Firmenerfolg bemisst und den langfristigen Bestandteil in Form eines Aktienoptionsprogramms.
 

Viggo Nordbakk
 


Dr. Tobias Abthoff
 


Wolfgang Schröter
 

2.

Begrenzung der Gesamtvergütung (Maximalvergütung)

Die Gesellschafterversammlung hat gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für die Gesamtvergütung eine Begrenzung (Maximalvergütung) in Höhe von 1,2 Mio. Euro für die Mitglieder der Geschäftsführung festgelegt. In diese Obergrenze fließen neben dem Grundgehalt und der variablen Vergütung auch regelmäßige und anlassbezogene sonstige Leistungen ein.

Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Gesamtvergütung insgesamt 430 T€, so dass die Maximalvergütung nicht erreicht wurde.

3.

Begrenzung der variablen Vergütung

Für die variablen Bestandteile definiert die Gesellschafterversammlung eine Ziel- und eine Maximalgröße. Die variable Vergütung ist auf 100% des fixen Grundgehalts begrenzt. Und beträgt daher maximal 50% der jeweiligen Gesamtvergütung.

V.

Die Vergütungskomponenten im Detail

1.

Erfolgsunabhängige Komponente

Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt, sonstige Zusatzleistungen sowie Beiträge zur Altersversorgung.

Grundgehalt

Das Grundgehalt berücksichtigt die Position als Mitglied der Geschäftsführung und die damit verbundene gemeinsame Verantwortung der Geschäftsführung. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe an den jeweiligen Marktgegebenheiten.

Sonstige Leistungen

Allen Mitgliedern der Geschäftsführung stehen sogenannte „sonstige Leistungen“ zu.

Diese umfassen zum einen vertraglich zugesicherte regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie Beiträge zu Versicherungen und die (mit einer Obergrenze versehene) Kostenübernahme für einen Firmenwagen, sowie die Erstattung von Auslagen und Reisekosten.

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in die Absicherung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung sieht für die Mitglieder der Geschäftsführung einen durch § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.

2.

Erfolgsabhängige Komponente

Kurzfristige Variable

Die kurzfristige Variable bezieht sich auf eine einjährige Performance-Periode. Sie wird erfolgsabhängig gewährt. Die variable Vergütung ist an vorab definierte und vereinbarte finanzielle Ziele geknüpft. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang das durch die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA erreichte Ergebnis vor Steuern (EBT).
 


Der Anspruch auf Auszahlung der variablen Vergütung ist zehn Tage nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses zur Zahlung fällig.

Langfristige Variable

Über ein Aktienoptionsprogramm sind die Geschäftsführer langfristig am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Jeder Geschäftsführer besaß bis Ende 2023 40.000 Aktienoptionen (Vorjahr jeweils 50.000 Optionen, jeweils 10.000 Optionen sind zum 31.12.2022 verfallen). Diese Optionen konnten nach vierjähriger Haltefrist, erstmalig im Oktober 2019, eingelöst werden. Der Ausübungspreis ist 2,37€. Das Erfolgsziel für die Ausübung ist wie folgt definiert: Die relative Wertentwicklung der Aktie der Gesellschaft zwischen dem Ausgabetag des Optionsrechts und dem jeweiligen Ausübungstag muss besser sein als die Wertentwicklung des Tec-DAX (oder eines anderen funktional an die Stelle des Tec-DAX tretenden Index) im gleichen Zeitraum. Maßgeblich für den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe der Optionen ist der Ausübungspreis. Maßgeblich für den Wert der Aktie der Gesellschaft am Ausübungstag ist der Referenzkurs. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, ob das Erfolgsziel eingetreten ist. Der Ausübungszeitraum beginnt jeweils am ersten Börsenhandelstag eines Quartals und umfasst 30 Börsenhandelstage. Die Optionen wurden nicht eingelöst.
 

VI.

Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

Die Vergütung der Geschäftsführer soll sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK an der üblichen Höhe und Struktur der Geschäftsführer- bzw. Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen sowie an der wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten des Unternehmens orientieren. Zusätzlich sollen die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Geschäftsführers und das Gehaltsgefüge innerhalb des Unternehmens berücksichtigt werden. Hierfür wird das Verhältnis der Geschäftsführervergütung zur Vergütung der oberen Führungsebene und der Belegschaft des Unternehmens insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung, beachtet.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Die Vergütung hat zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. Für außerordentliche Entwicklungen soll eine Begrenzungsmöglichkeit bestehen. Die Vergütung soll schließlich so bemessen sein, dass sie im nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in einem dynamischen Umfeld bietet. Zur Sicherstellung der Angemessenheit wird regelmäßig ein Horizontal- und ein Vertikalvergleich durchgeführt. In der Horizontalbetrachtung erfolgt ein Vergleich der Vergütung der Geschäftsführer von NorCom mit vergleichbaren Unternehmen. Hierzu werden Unternehmen mit ähnlicher Marktkapitalisierung (10-100 Mio. Euro) und aus dem Technologiesektor mit Fokus auf Software oder IT-Services herangezogen.

Betrachtet wurden folgende Unternehmen:

mVISE AG

B+S Bankingsysteme AG

Invision AG

Orbis AG

PSI Software AG

Softing AG

Neben der Horizontalbetrachtung wird auch eine Vertikalbetrachtung vorgenommen. Hierbei wird die unternehmensinterne Vergütungsstruktur begutachtet, indem die Vergütung der Geschäftsführer ins Verhältnis zur Vergütung Belegschaft insgesamt gesetzt wird. Neben dem Status quo wird hierbei auch die zeitliche Entwicklung betrachtet.

Vergleichende Darstellung der Veränderung der Geschäftsführergehälter zur durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmergehälter
 


Bei der Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wurde die Gesamtbelegschaft - ohne Hilfskräfte - der NorCom auf Vollzeitäquivalenzbasis einbezogen. Dies umfasst Mitarbeiter der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, sowie Angestellte der NorCom Systems Technology GmbH. Die Vergütung bezieht sich auf die tatsächliche Gesamtvergütung, also einschließlich eventuell ausbezahlter variabler Gehälter.

VII.

Historische Entwicklung der Gehälter
 


Vergleichende Darstellung der Veränderung der Geschäftsführergehälter zur EBIT-Entwicklung

Diese Darstellung wurde aufgrund der Aussagekraft nur für Viggo Nordbakk umgesetzt.
 

VIII.

Regelungen hinsichtlich der Beendigung / Change of Control

Die Dienstverträge der Geschäftsführer haben eine Laufzeit vom 31. August 2026 (Viggo Nordbakk) bzw. bis zum 31. Oktober 2026 (Wolfgang Schröter).

Der Gesellschafter teilt dem Geschäftsführer spätestens neun Monate vor Ablauf dieses Dienstvertrages mit, ob die Gesellschaft bereit ist, diesen Dienstvertrag zu verlängern oder einen neuen Dienstvertrag mit ihm abzuschließen. Der Geschäftsführer wird daraufhin innerhalb von drei Monaten erklären, ob er bereit ist, den für die Fortsetzung oder Erneuerung des Dienstvertrages angebotenen Bedingungen zuzustimmen.

Wird der Geschäftsführer aus wichtigem Grund gekündigt und wird der Gesellschaft durch die Tätigkeit des Geschäftsführers zugleich ein Schaden zugefügt, entfällt die variable Tantieme.

Im Krankheitsfalle oder einer sonstigen unverschuldeten Dienstverhinderung wird der Geschäftsführer sein Grundgehalt für die Dauer von zwölf Monaten, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem dieser Dienstvertrag endet, fortgezahlt. Krankentagegeld und ähnliche Ersatzleistungen, di



Quelle: DGAP



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