Gericht: Zoll darf Tanker 'Eventin' vorerst nicht einziehen

Donnerstag, 11.12.25 10:06
Newsbild
Bildquelle: fotolia.com
SASSNITZ/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Zoll darf den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Der Bundesfinanzhof sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das Gericht mitteilte. Das im Januar havarierte Schiff liegt seit fast einem Jahr vor Rügen./chh/DP/mis

Quelle: dpa-AFX



myChampions100PLUS Einzelkontenverwaltung ab 500.000 Euro

Titel aus dieser Meldung

Datum :
19.12.25
60,53 USD
1,39 %
Datum :
19.12.25
56,56 USD
1,22 %