Lilium Aktie
WKN: A3CYXP
ISIN: NL0015000F41
Land: Niederlande
Branche: Versorgung, Umwelt & Infrastruktur
Sektor: Verkehr, Transport, Logistik
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Lilium-Beschäftigte bekommen wohl kein Insolvenzgeld

Mittwoch, 05.03.25 16:52
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Bildquelle: Fotolia
GAUTING (dpa-AFX) - Die fast 1.000 Beschäftigten des zahlungsunfähigen Elektroflugzeugherstellers Lilium werden voraussichtlich kein Insolvenzgeld erhalten. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Robert Hänel den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit. Der Sanierungsexperte von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte verwies darauf, dass das Unternehmen aus Gauting bei München bereits zum zweiten Mal binnen weniger Monate Insolvenz anmelden musste.



Lilium Aerospace hatte im Februar erneut Insolvenz angemeldet, weil die von einem Investorenkonsortium versprochenen 200 Millionen Euro zur Rettung des Unternehmens nicht zusammenkamen. Lilium war eines der bekanntesten deutschen Start-ups und wollte im Bereich der elektrisch betriebenen Kleinflugzeuge einen Jet auf den Markt bringen, das Flugzeug ist aber bislang nicht serienreif. Im Laufe der Jahre hatten Investoren 1,5 Milliarden Euro für die Entwicklung zur Verfügung gestellt, dennoch musste im Herbst 2024 Insolvenz angemeldet werden.

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Wie Hänel berichtete, unterstütze die Agentur für Arbeit das Unternehmen weiter. Deren Regionaldirektion gehe aufgrund der unmittelbaren Folgeinsolvenz derzeit aber nicht davon aus, dass die Mitarbeitenden ein weiteres Mal Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Hänel sagte, dies sei zwar nur eine vorläufige Einschätzung, vorläufig müssten sich die rund 960 Beschäftigten, die seit Januar kein Gehalt bekommen haben, aber darauf einstellen, dass keine Aussicht auf Geld bestehe. "Das ist natürlich dramatisch für die Beschäftigten und für einige existenzgefährdend", sagte er.

Hänel geht davon aus, dass dies "den Auflösungsprozess" des Unternehmens weiter beschleunigen werde. Mangels finanzieller Mittel stehe der Betrieb nach wie vor still. Er werde sich aber weiter bemühen, die ursprünglich zugesagten Investorengelder zu erhalten./uvo/DP/stw

Quelle: dpa-AFX



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