ROUNDUP: Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten sollen verboten werden

Mittwoch, 03.09.25 14:26
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Bildquelle: pixabay
BERLIN (dpa-AFX) - In den sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee soll die Öl- und Gas-Förderung verboten werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat. "Der Schutz der Meeresnatur und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien passt mit Öl- und Gasbohrungen nicht zusammen", erklärte Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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In Deutschlands Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) - also dem Seegebiet jenseits der Küstengewässer - gibt es schon heute sechs Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 10.000 Quadratkilometern, etwa westlich von Sylt und in der Pommerschen Bucht. Dort gelten unter anderem Einschränkungen für die kommerzielle Fischerei.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dort nun die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen grundsätzlich auf Sand- und Kiesabbau beschränkt werden. Ausnahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas sollen nur in bestimmten Einzelfällen möglich sein.

Umweltschützer fordern Nachbesserungen

Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist das Vorhaben überfällig, aber nicht ausreichend. "Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner brauchen echte Rückzugsräume", hob Greenpeace-Meeresexpertin Daniela von Schaper hervor. "Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden darf, sind sie nicht wirksam geschützt."

Nicht betroffen von dem Verbot wäre die Gasförderung, die das niederländische Unternehmen One-Dyas nordwestlich der Nordseeinsel Borkum plant. Das entsprechende Erdgasfeld liege vollständig im niedersächsischen Küstenmeer und bliebe von dem Verbot in der AWZ unberührt, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Allerdings könnten weitere Erdgasfelder in der Nähe, die One-Dyas bereits im Blick hat, von dem Verbot betroffen sein./ax/DP/jha

Quelle: dpa-AFX



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