PSI Software Aktie
PSI Software-Aktie
WKN: A0Z1JH
ISIN: DE000A0Z1JH9
Land: Deutschland
Branche: Hardware, Elektrotechnik & Telekommunikation
Sektor: Hardware
45,00 EUR 0,10  EUR 0,22  %
22:58:27 L&S RT
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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco GmbH

Montag, 13.10.25 02:16
Newsbild
Bildquelle: Fotolia




EQS-WpÜG: Zest Bidco GmbH / Übernahmeangebot

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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco

GmbH

13.10.2025 / 02:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

Veröffentlichung der Entscheidung

zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

Bieterin:

Zest Bidco GmbH

c/o Katharina Klein

An der Rödlerwies 4

66740 Saarlouis

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333

Zielgesellschaft:

PSI Software SE

Dircksenstraße 42-44

10178 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

255242

WKN A0Z1JH / ISIN DE000A0Z1JH9

Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von

Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet

werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), hat am heutigen Tag entschieden, den

Aktionären der PSI Software SE ("Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nicht von der Bieterin

unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautende Stückaktien der

Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) ("PSI-Aktien") mit einem rechnerisch

anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie

("Angebotspreis")

zu erwerben ("Angebot"). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50

% und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter den

üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben

stehen.

Die Bieterin, die Gesellschaft und E.ON Verwaltungs GmbH ("E.ON"), ein

Ankeraktionär und Kunde der Gesellschaft, haben eine Investmentvereinbarung

abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die

wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien

hinsichtlich des Angebots niedergelegt sind.

Die Bieterin und E.ON haben außerdem eine Rahmenvereinbarung geschlossen,

welche ihre Beziehung und die künftige Zusammenarbeit mit PSI und der

Geschäftsführung regelt. E.ON gilt im Zusammenhang mit dem Angebot als mit

Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.

Darüber hinaus hat die Bieterin am heutigen Tag Aktienkaufverträge sowie

unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit anderen Ankeraktionären der

Gesellschaft abgeschlossen. Gemäß diesen Vereinbarungen haben sich die

betreffenden Aktionäre verpflichtet, sämtliche von ihnen gehaltenen

PSI-Aktien entweder an die Bieterin zu verkaufen oder das Angebot für diese

PSI-Aktien anzunehmen, jeweils für eine Gegenleistung je PSI-Aktie in Höhe

des Angebotspreises. Ein Ankeraktionär wird zudem einen Teil seiner Erlöse,

die ca. 5,8 % des Grundkapitals entsprechen, neben Warburg Pincus in die

Holding Struktur der Bieterin zu einer Gegenleistung nicht über dem

Angebotspreis reinvestieren. Diese Aktienkaufverträge und unwiderruflichen

Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 4.476.905 PSI-Aktien,

die ca. 28,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Keine dieser

vertraglichen Vereinbarungen sieht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht für

den Fall eines besseren konkurrierenden Angebots vor.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer

unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem

Angebot stehende Informationen werden nach der Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

von der Bieterin im Internet unter https://www.offer-power.com

veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das

Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das

Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

mitgeteilt. Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen,

die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und

bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten

Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des

Angebots zustande kommt, unterliegt den in der Angebotsunterlage enthaltenen

Bestimmungen und Bedingungen und unterliegt ausschließlich dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

München, 13. Oktober 2025

Zest Bidco GmbH

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Quelle: dpa-AFX



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