ProSiebenSat.1 Aktie
ProSiebenSat.1-Aktie
WKN: PSM777
ISIN: DE000PSM7770
Land: Deutschland
Branche: Sonstiges
Sektor: Medien
6,30 EUR 0,00 EUR 0,00 %
13:02:07 L&S RT
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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: ProSiebenSat.1 Media SE; Bieter: MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.

Mittwoch, 26.03.25 19:02
Kursticker auf einer digitalen Anzeige.
Bildquelle: pixabay




EQS-WpÜG: MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. / Übernahmeangebot

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Info ...


Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: ProSiebenSat.1 Media SE; Bieter:

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.

26.03.2025 / 19:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN

RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.

Viale Europa 46

20093 Cologno Monzese

Italien

eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter

der Nummer 83956859

Zielgesellschaft:

ProSiebenSat.1 Media SE

Medienallee 7

85774 Unterföhring

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 219439

ISIN: DE000PSM7770 (WKN: PSM777)

Die MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft der

multinationalen Mediengruppe MFE, hat heute beschlossen, den Aktionären der

ProSiebenSat.1 Media SE ("P7") im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Namen

lautende Stückaktien der P7 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

EUR 1,00 je Aktie ("P7-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin erwartet, den

Aktionären der P7, die ihre Aktien innerhalb der Annahmefrist andienen, eine

Angebotsgegenleistung in Höhe des volumengewichteten

Dreimonatsdurchschnittskurses der P7-Aktie (wie von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht berechnet) anzubieten, was dem gesetzlichen

Mindestpreis entspricht. Die Angebotsgegenleistung wird voraussichtlich zu

78 % in bar und voraussichtlich zu 22 % in neu auszugebenden MFE A-Aktien

geleistet.

Das Übernahmeangebot wird übliche Bedingungen, unter anderem Klauseln zu

wesentlichen nachteiligen markt- und geschäftsbezogenen Veränderungen und

dem Erhalt regulatorischer Freigaben und andere Bedingungen, vorsehen.

Ebenfalls am heutigen Tag hat die Bieterin mit einem bestehenden Aktionär

von P7 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der sich dieser Aktionär

unwiderruflich verpflichtet hat, das Übernahmeangebot für einen Teil der

gegenwärtig gehaltenen P7-Aktien anzunehmen; durch diese Vereinbarung ist

sichergestellt, dass die Bieterin nach Abschluss des Übernahmeangebots in

jedem Fall mehr als 30 % des Grundkapitals von P7 halten wird.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und

einer unverbindlichen englischen Übersetzung), das Befreiungsdokument gemäß

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f und Absatz 5 Buchstabe e der EU-Verordnung

Nr. 2017/1129 über die Prospektpflicht (in Bezug auf das Angebot und die

Zulassung zum Handel der neu auszugebenden MFE A-Aktien) und weitere

Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter

https://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentliches-ubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/

veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von P7-Aktien dar. Die endgültigen

Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot

betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der

Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den

endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten

Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und

Inhabern von P7-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und

alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu

lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen

enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in

deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den

detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird

nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

neben weiteren Informationen im Internet unter

https://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentliches-ubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/

veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende

Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in

Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen

als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika

(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine

Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das

Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von

P7-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze

einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und

gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in

denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen

das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder

ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig

verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden

nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere P7-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über

die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass die

anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des

WpÜG, und Rule 14(e)-5 des US-Börsengesetzes von 1934 ("US-Börsengesetz"),

eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht,

so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung

entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Aktionäre der P7

sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Bieterin Aktien beispielsweise

auf dem Freiverkehrsmarkt oder durch privat ausgehandelte Käufe erwerben

kann. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche

Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden

P7-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich in

deutscher Sprache sowie einer unverbindlichen englischen Übersetzung

veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen

einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilung

bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen

Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und der

Luxemburgischen Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) zugelassen sind und

unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und

Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu

entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,

enthaltenen, sich auf die Bieterin und die P7 beziehenden Finanzkennzahlen

werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland

geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den

Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten

Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit

Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen

oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik

Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten

von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im

Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E (sowie bestimmten

Ausnahmen hiervon) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die P7 nicht

an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den

regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine

Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit

der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre

aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen

als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich nach

den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten

Gesetzen) ergeben, durchzusetzen, da die Bieterin und die P7 sich außerhalb

der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen

Wohnsitz hat) befinden, und manche oder alle ihrer jeweiligen Führungskräfte

und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von

Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)

haben. Aktionäre der P7 können möglicherweise ein Nicht-US-Unternehmen oder

dessen Führungskräfte und Organmitglieder nicht vor einem Nicht-US-Gericht

aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze verklagen. Es ist

möglicherweise auch schwierig, ein Nicht-US-Unternehmen und seine

Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen

Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige

Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des

Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,

von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb

der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen

nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage

ändern werden.

Cologno Monzese, Italien, 26. März 2025

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.

Ende der WpÜG-Mitteilung

26.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse

Luxemburg

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2107006 26.03.2025 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX



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