Genussrechte sind verbriefte Beteiligungsrechte an einem Unternehmen, die es den Inhabern ermöglichen, am Gewinn und/oder Liquidationserlös teilzuhaben, ohne dass sie gleichzeitig Aktionärsrechte wie Stimmrecht auf der Hauptversammlung erhalten. Sie zählen zu den sogenannten hybriden Finanzinstrumenten, da sie Eigenschaften von Eigenkapital und Fremdkapital kombinieren. Unternehmen setzen Genussrechte ein, um zusätzliches Kapital aufzunehmen, ohne das Grund- oder Stammkapital zu erhöhen.
Genussrechte besitzen folgende charakteristische Eigenschaften:
Für Anleger bieten Genussrechte die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben und dabei in der Regel eine feste oder variable Vergütung zu erhalten. Im Vergleich zu klassischen Anleihen bieten sie häufig höhere Erträge, da sie ein höheres Risiko tragen. Gleichzeitig ermöglichen sie Investoren, ohne Einfluss auf die Unternehmensführung zu partizipieren.
Ein Unternehmen möchte frisches Kapital aufnehmen und gibt Genussrechte aus. Die Anleger erhalten eine jährliche Gewinnbeteiligung von z.B. 5% und haben keinen Anspruch auf Stimmrechte. Ein bekanntes Unternehmen, das Genussrechte ausgibt, ist die Siemens AG. Durch die Ausgabe von Genussrechten kann das Unternehmen liquide Mittel beschaffen, ohne das Eigenkapital zu verwässern oder zusätzliche Aktionärsrechte zu gewähren.
Genussrechte sind flexible Finanzinstrumente, die Unternehmen erlauben, Kapital aufzunehmen, ohne Aktionärsrechte zu vergeben, und Anlegern die Chance bieten, am Gewinn teilzuhaben. Sie verbinden Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital, bieten oft höhere Erträge als klassische Anleihen und stellen für Investoren eine interessante Möglichkeit dar, ohne Mitspracherechte am Unternehmenserfolg zu partizipieren. Trotz der Chancen bergen Genussrechte auch Risiken, insbesondere durch Nachrangigkeit und variable Gewinnbeteiligung, weshalb eine sorgfältige Analyse vor dem Investment notwendig ist.