Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das dem Inhaber bestimmte finanzielle Rechte eines Unternehmens einräumt, ohne dass dieser gleichzeitig Aktionär mit Stimmrecht wird. Genussscheine gehören zu den sogenannten hybriden Finanzinstrumenten, da sie sowohl Elemente von Eigenkapital als auch von Fremdkapital enthalten. Unternehmen nutzen Genussscheine, um Kapital aufzunehmen, ohne neues Stamm- oder Grundkapital auszugeben.
Genussscheine zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
Für Anleger bieten Genussscheine eine Möglichkeit, am Unternehmenserfolg zu partizipieren, ohne direkt Aktionär zu werden. Sie sind attraktiv, wenn regelmäßige Erträge angestrebt werden und das Risiko einer Verlustbeteiligung geringer eingeschätzt wird als bei Aktien. Gleichzeitig bieten Genussscheine meist eine höhere Rendite als klassische Anleihen, da sie ein höheres Risiko tragen, da die Ansprüche im Insolvenzfall nachrangig sind.
Ein Beispiel für ein Unternehmen, das Genussscheine ausgegeben hat, ist die Siemens AG. Anleger, die Genussscheine halten, erhalten eine Gewinnbeteiligung, jedoch keine Stimmrechte. Solche Wertpapiere werden oft von Banken, Industrieunternehmen oder Energieversorgern genutzt, um zusätzliches Kapital zu beschaffen, ohne das Stimmrecht der Aktionäre zu verwässern.
Genussscheine sind hybride Finanzinstrumente, die es Unternehmen ermöglichen, Kapital zu beschaffen, ohne Stimmrechte auszugeben, und Anlegern die Möglichkeit bieten, am Gewinn eines Unternehmens zu partizipieren. Sie kombinieren Eigenschaften von Aktien und Anleihen und eignen sich insbesondere für Investoren, die stabile Erträge suchen, ohne aktiv in die Unternehmensführung einzugreifen. Die genaue Ausgestaltung von Laufzeit, Gewinnbeteiligung und Rückzahlungsmodalitäten macht Genussscheine zu flexiblen und interessanten Anlageinstrumenten, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen.