Die Gewährträgerhaftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines übergeordneten Trägers, wie einer Gemeinde oder eines Bundeslandes, für die Verbindlichkeiten eines von ihm kontrollierten Unternehmens oder einer Institution einzustehen. Diese Haftung tritt insbesondere im kommunalen oder öffentlichen Bereich auf, z.B. bei Sparkassen, Stadtwerken oder öffentlichen Banken, die durch einen öffentlichen Träger gegründet wurden. Sie dient als Sicherheit für Gläubiger und zeigt die besondere Verantwortung des Trägers für die finanzielle Stabilität seiner Institutionen.
Die Gewährträgerhaftung wird typischerweise vertraglich oder gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet den Träger, bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens einzuspringen und offene Verbindlichkeiten zu begleichen. In Deutschland war die Gewährträgerhaftung früher besonders bei Sparkassen und Landesbanken verbreitet, um Kreditgebern die Sicherheit zu geben, dass öffentliche Institute notfalls abgesichert sind. Diese Haftung kann sowohl für kurzfristige Kredite als auch für langfristige Finanzierungen gelten.
Die Gewährträgerhaftung hat mehrere wichtige Auswirkungen:
Früher hatten viele deutsche Landesbanken eine Gewährträgerhaftung durch ihr Bundesland. Dies bedeutete, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit das jeweilige Land die Verbindlichkeiten der Bank übernehmen musste. Ein Beispiel war die Commerzbank, die in der Vergangenheit teilweise von öffentlichen Garantien profitierte. Nach der Finanzkrise wurden diese Haftungsregelungen für viele Institute schrittweise abgeschafft, um die Risiken von Staat und Bank klar zu trennen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Die Gewährträgerhaftung ist eine rechtliche Absicherung, durch die öffentliche Träger für die Verbindlichkeiten ihrer Institutionen einstehen. Sie reduziert das Risiko für Gläubiger und verbessert die Kreditkonditionen, erhöht jedoch die Verantwortung des Trägers. In der modernen Finanzwelt wird die Gewährträgerhaftung zunehmend eingeschränkt, um Risiken klar zu trennen und eine transparente Haftungsverteilung sicherzustellen.