Grundbuch

Öffentliches Register, das beim Grundbuchamt des zuständigen Amtgerichts geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirks enthält. Es genießt öffentlichen Glauben. Jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist Einsicht zu gewähren.
Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt: In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und in Abteilung III die Grundpfandrechte, wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenverschulden vermerkt.



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