Rückkaufswert

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsnehmer erhält, wenn er seine Lebensversicherung oder eine kapitalbildende Versicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rückkaufswert spiegelt den zu diesem Zeitpunkt angesammelten Sparanteil der Versicherung wider, abzüglich bestimmter Kosten und gegebenenfalls einer Stornoabschlagsgebühr. Damit stellt er den realen Geldwert der Police bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dar.

Berechnung des Rückkaufswertes

Der Rückkaufswert ergibt sich im Wesentlichen aus den eingezahlten Beiträgen, abzüglich der anteiligen Verwaltungskosten, Abschlusskosten und Risikobeiträge für den Versicherungsschutz. Zusätzlich wird die bis zum Kündigungszeitpunkt erwirtschaftete Überschussbeteiligung berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlage ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, insbesondere in § 169 VVG, das die Mindesthöhe des Rückkaufswertes und die Informationspflichten der Versicherungsgesellschaften festlegt.

Beispiel: Hat ein Versicherungsnehmer über fünf Jahre hinweg jeweils 1.200 Euro jährlich in eine kapitalbildende Lebensversicherung eingezahlt, ergibt das 6.000 Euro Gesamtbeiträge. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Risikoanteilen sowie Hinzurechnung der erzielten Überschüsse kann der Rückkaufswert beispielsweise bei 4.800 Euro liegen. Dieser Betrag wird dem Versicherungsnehmer bei einer Kündigung ausbezahlt.

Rückkaufswert in der Lebensversicherung

Der Rückkaufswert spielt insbesondere bei Lebensversicherungen eine zentrale Rolle. Wenn der Versicherungsnehmer seine Police vorzeitig beendet, erhält er diesen Wert anstelle der ursprünglich vereinbarten Ablaufleistung. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist der Rückkaufswert häufig deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge, da zu Beginn eines Versicherungsverhältnisses meist hohe Abschlusskosten anfallen. Erst nach mehreren Jahren nähert sich der Rückkaufswert dem eigentlichen Vertragsguthaben an.

Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer sogenannten „Beitragsfreistellung“ an. Dabei bleibt der Vertrag bestehen, aber es werden keine weiteren Beiträge gezahlt. Das vorhandene Guthaben wird dann zur Finanzierung des Versicherungsschutzes verwendet, wodurch sich der Rückkaufswert langsam verringert.

Rückkaufswert bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist der Rückkaufswert unmittelbar von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Investmentfonds abhängig. Steigen die Kurse, erhöht sich der Rückkaufswert, fallen sie, verringert er sich. Beispielhaft könnte ein Teil des Vertragskapitals in solide, dividendenstarke Titel wie die Nestlé-Aktie investiert sein, um langfristig stabile Renditen zu erzielen. In schwachen Börsenphasen kann der Rückkaufswert jedoch unter den Einstandswert fallen, da Fondsanteile im Wert verlieren.

Steuerliche Aspekte des Rückkaufswertes

Die steuerliche Behandlung des Rückkaufswertes hängt von der Art der Versicherung und vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Wurde die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen und bestimmte Laufzeitbedingungen erfüllt, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei. Bei später abgeschlossenen Policen gilt: Nur die Hälfte der erzielten Erträge ist steuerpflichtig, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Andernfalls unterliegt der gesamte Ertrag der Abgeltungsteuer.

Bedeutung für Anleger und Versicherte

Der Rückkaufswert ist ein wichtiger Indikator für den tatsächlichen finanziellen Wert einer Lebensversicherung während der Vertragslaufzeit. Er hilft Versicherungsnehmern, fundierte Entscheidungen über die Beibehaltung oder Kündigung des Vertrags zu treffen. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch selten empfehlenswert, da dabei meist finanzielle Verluste entstehen. Alternativen wie Beitragsfreistellung, Policendarlehen oder der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt können oft vorteilhafter sein.

Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen werden Policen häufig zu einem Preis verkauft, der über dem vom Versicherer angebotenen Rückkaufswert liegt. Solche Transaktionen sind jedoch nur über spezialisierte Anbieter möglich und erfordern eine sorgfältige Prüfung der Konditionen.

boerse.de-Schlussfolgerung

Der Rückkaufswert stellt den realen Auszahlungsbetrag einer vorzeitig beendeten Versicherung dar und dient als Maßstab für den finanziellen Fortschritt eines Versicherungsvertrags. Er hängt maßgeblich von den eingezahlten Beiträgen, der Kostenstruktur sowie der Wertentwicklung eventuell enthaltener Fonds ab. Versicherungsnehmer sollten den Rückkaufswert regelmäßig prüfen, um fundierte Entscheidungen über die Fortführung, Beitragsfreistellung oder Kündigung ihrer Police zu treffen. Gerade bei langfristigen Verträgen kann Geduld entscheidend sein, da sich der Rückkaufswert mit zunehmender Laufzeit meist spürbar verbessert.



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